Region. Am heutigen 1. Juni ist der "Tag der Milch". Dies nimmt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als Anlass für eine Warnung, denn der weiße Trunk kann Risiken bergen.
Der Volksmund weiß: Milch ist beliebt und gesund. Doch es ist auch ein empfindliches Lebensmittel, wenn es als Rohmilch angeboten wird. Rohmilch ab Hof wird immer häufiger in sogenannten Milchtankautomaten angeboten. Diese Milch wird keinem Erhitzungsverfahren und keiner gesonderten strengen mikrobiologischen Kontrolle - wie Vorzugsmilch - unterzogen. Deshalb untersucht das LAVES in seinem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Rohmilch regelmäßig auf krankmachende Keime, wie Salmonellen, Campylobacter, Listerien und STEC.
Blutige Durchfälle drohen
Ein aktuelles Ergebnis ist besorgniserregend: Es wurden 82 Proben auf krankmachende Keime untersucht. Die Proben wurden aus Rohmilchautomaten von insgesamt 61 Betrieben in Niedersachsen entnommen. In zwei Proben wurden STEC festgestellt. Bei STEC handelt es sich um toxinbildende E. coli Bakterien, die zu schweren, teils blutigen Durchfällen führen können.
Damit ergibt sich ein ähnliches Bild wie in den Vorjahren: 60 Proben wurden in 2020 untersucht, in zwei Proben wurden STEC und in zwei weiteren Proben Listerien nachgewiesen. 142 Proben wurden in 2019 untersucht, nachgewiesen wurden in 4 Proben STEC, in 5 Proben Listerien und in zwei Proben Campylobacter.
Vom Tier auf den Menschen
Die Untersuchungsergebnisse zeigen zwar, dass die Nachweise krankmachender Keime etwas sinken, sie aber immer noch in Rohmilch vorkommen können. Auch wenn das Melken sehr sorgfältig und sauber durchgeführt wird, können über die Rohmilch Krankheitserreger vom Tier auf den Menschen übertragen werden - sogenannte Zoonose-Erreger. Insbesondere sollten Risikogruppen - Kinder, Schwangere, ältere und kranke Menschen - zur größtmöglichen Sicherheit auf Rohmilch und Rohmilchprodukte verzichten. Beziehungsweise sollte Rohmilch für diese vulnerablen Gruppen vor dem Verzehr abgekocht werden. So fasst das LAVES zusammen.
Warnung: "Milch ab Hof"
Rohmilch kann direkt auf dem Bauernhof zum Beispiel mit einer Milchkanne, bei sogenannten Milchtankstellen, abgeholt werden. Bei der Rohmilch ist der Erzeuger verpflichtet, einen Warnhinweis anzubringen: „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen" - außer wenn es sich um abgepackte Vorzugsmilch handelt.
Dagegen ist bei Vorzugsmilch dieser Hinweis nicht verpflichtend, obwohl es sich auch hier um Rohmilch handelt und sie abgepackt im Handel und Hofläden erhältlich ist. Diese unterliegt aber strengen hygienischen Vorschriften und strengen mikrobiologische Kontrollen. Vorzugsmilch darf höchstens bei acht Grad gelagert werden und muss innerhalb von 96 Stunden verbraucht werden. Die Abgabe von Vorzugsmilch in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, wie beispielsweise Kantinen, ist nicht erlaubt, erklärt das LAVES.
Landwirte dürfen Hofbesuchern übrigens auch keine Rohmilch ausschenken, die nicht abgekocht ist.
mehr News aus der Region