1.000 Euro Belohnung für Hinweise auf Böllerwerfer


Der Mann war in Höhe des Lokals "Alex" offenbar von einer waagerecht fliegenden Rakete getroffen worden. Die 20-Jährige hielt sich in einer Gruppe zwischen dem Brunnen und der Straße Ritterbrunnen auf und wurde mutmaßlich von einem sogenannten Polen-Böller verletzt. Symbolfoto: pixabay
Der Mann war in Höhe des Lokals "Alex" offenbar von einer waagerecht fliegenden Rakete getroffen worden. Die 20-Jährige hielt sich in einer Gruppe zwischen dem Brunnen und der Straße Ritterbrunnen auf und wurde mutmaßlich von einem sogenannten Polen-Böller verletzt. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Braunschweig. Eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro hat die Polizeidirektion Braunschweig nach eigenen Angaben jetzt für Hinweise ausgelobt, die zur Aufklärung von zwei schweren Körperverletzungen in der Nacht zum Neujahrstag vor den "Schloss-Arkaden" führen.


Durch Feuerwerkskörper waren kurz nach Mitternacht eine damals 20-Jährige und ein 48-Jähriger schwer verletzt worden. Wie sich später herausstellte, verloren beide jeweils auf einem Auge ihre Sehkraft.

Der Mann war in Höhe des Lokals "Alex" offenbar von einer waagerecht fliegenden Rakete getroffen worden. Die 20-Jährige hielt sich in einer Gruppe zwischen dem Brunnen und der Straße Ritterbrunnen auf und wurde mutmaßlich von einem sogenannten Polen-Böller verletzt.

Keine konkreten Hinweise


Bisherige Ermittlungen und Vernehmungen ergaben keine konkreten Hinweise auf die Verursacher. Nach dem Vorfall hatte sich ein Pärchen an die Begleiter des
Mädchens gewandt und mitgeteilt, dass man Hinweise auf den Werfer geben könne. Dieses Pärchen hat sich trotz mehrerer Zeugenaufrufe noch nicht bei der Polizei gemeldet. Sie und weitere Zeugen werden erneut gebeten sich mit dem Polizeikommissariat Mitte, unter Telefonnummer 0531/476-3115, in Verbindung zu setzen.

Über die Zuerkennung und Verteilung der 1.000 Euro Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Sie ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

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