19-Jährige sexuell missbraucht - Täter verurteilt

Das Landgericht hat jetzt das Urteil gegen einen Mann gesprochen, der die hilflose Lage einer alkoholisierten jungen Frau ausgenutzt haben soll.

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Braunschweig. Mehrfach hatte regionalHeute.de über den Fall eines heute 34-Jährigen berichtet, der die hilflose Lage einer stark alkoholisierten jungen Frau ausgenutzt haben soll, um diese sexuell zu missbrauchen. Mitte April begann der Prozess gegen den Mann. Inzwischen erfolgte ein Urteil. Darüber informiert das Landgericht Braunschweig auf Anfrage.



Der 34-jährige Angeklagte soll am 1. Juli 2023 die erhebliche Alkoholisierung der damals 19-Jährigen in einer Kneipe erkannt haben, hieß es in der Prozessankündigung. Er habe ihr angeboten, sie auf dem Heimweg zu begleiten. Beide Personen seien flüchtig miteinander bekannt gewesen. Der Angeklagte habe den Taxifahrer angewiesen, zu seiner Wohnanschrift zu fahren, was die bereits schlafende Frau nicht mehr mitbekommen habe.

Zehn intime Aufnahmen


An der Wohnanschrift des Angeklagten habe die 19-Jährige unverzüglich nach Hause gewollt, sei dann jedoch zunächst von dem Angeklagten vertröstet worden. Sie habe nicht über ausreichend Geld für eine Rückfahrt verfügt und sei schließlich vollständig bekleidet auf dem Bett des Angeklagten eingeschlafen. Dieser habe die schlafende Geschädigte im weiteren Verlauf entkleidet und insgesamt zehn intime Aufnahmen von dieser gefertigt. Zu einem späteren Zeitpunkt habe er außerdem sexuelle Handlungen an der weiterhin schlafenden jungen Frau vorgenommen, hieß es in der Anklage.

Mögliche weitere Opfer


Die Polizei hatte auf dem Handy des Mannes Fotos von weiteren potenziellen Opfern gefunden. Im August letzten Jahres wurde öffentlich nach drei mutmaßlichen Vergewaltigungsopfern gesucht. Die Taten sollen sich hierbei im Zeitraum von September 2021 bis April 2023 ereignet haben. Die unbekannten Frauen sollen den Beschuldigten im Braunschweiger Nachtleben (vornehmlich in Bars, Clubs und Kneipen im Bereich Wallstraße / Friedrich-Wilhelm-Straße) kennengelernt haben. Doch keine der Frauen konnte ausfindig gemacht werden.

Daher kam nur der Fall der 19-Jährigen zur Anklage. Ende Mai fiel das Urteil. "Die Kammer hat den Angeklagten wegen sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt", berichtet Lisa Rust, Pressesprecherin des Landgerichts. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Revision eingelegt habe.

Volle Schuldfähigkeit bescheinigt


Für das Urteil mitentscheidend sei gewesen, dass ein Sachverständiger dem Angeklagten die volle Schuldfähigkeit bescheinigt hatte. Trotz Alkoholisierung habe keine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit vorgelegen. Gegen den Angeklagten hätten zudem das nachhaltige Vorgehen über einen längeren Zeitraum und das subtile, planvolle und zielgerichtete Vorgehen gesprochen. Auch die Folgen für das Tatopfer seien erschwerend hinzugekommen.

Positiv für den Angeklagten hätten sich dagegen sein Geständnis, das Angebot zur Zahlung von Schmerzensgeld, die lange Verfahrensdauer sowie die Reue im letzten Wort ausgewirkt.

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