Achtung, Radfahrer: Wichtige Regelung zum Tag der Niedersachsen

Wer den Tag der Niedersachsen am kommenden Wochenende mit dem Rad besuchen möchte, sollte eine wichtige Regel kennen.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

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Braunschweig. Für die Anreise zum Tag der Niedersachsen im Stadtgebiet und aus der näheren Umgebung bietet sich das Fahrrad an. Um mehr Möglichkeiten zu schaffen, das Zweirad abzustellen, werden zu der Großveranstaltung vom 12. bis 14. Juni zusätzliche Fahrradabstellanlagen eingerichtet. An einigen Orten dürfen Fahrräder aber keinesfalls abgestellt werden.



Die Stadt weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Zweiräder aller Art, von Fahrrädern bis E-Scootern, auf keinen Fall an Absperrungen, mobilen Schutzeinrichtungen, Notausgängen, Zufahrten für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sowie sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen abgestellt werden dürfen. Werden diese beeinträchtigt, können abgestellte, angeschlossene oder befestigte Zweiräder und vergleichbare Fortbewegungsmittel kostenpflichtig entfernt, umgesetzt oder sichergestellt werden.

Das ist außerdem verboten


Ebenfalls aus Sicherheitsgründen dürfen Besucherinnen und Besucher keine Glasbehältnisse mit sich führen. Bei Glasbruch stellen die Scherben eine erhebliche Gefahr dar. Getränkelieferanten, Anwohnerinnen und Anwohner sowie gastronomische Freisitzflächen oder abgeschlossene Veranstaltungsbereiche mit besonderer Genehmigung sind ausgenommen. Außerdem ist das Mitführen und der Gebrauch privater Drohnen untersagt, um Gefahren durch Absturz oder missbräuchliche Benutzung zu unterbinden. Unabhängig von den Regelungen der Allgemeinverfügung ist das Überfliegen von Menschenansammlungen grundsätzlich untersagt. Widerrechtlich mitgeführte oder genutzte Glasbehältnisse und Drohnen können beschlagnahmt werden.

Die Stadt hat die geschilderten Regelungen per Allgemeinverfügung erlassen. Diese kann online eingesehen werden.