Braunschweig. Das Bündnis gegen Rechts kündigt nach der aus ihrer Sicht wenig erfreulichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Braunschweig mit Blick auf die Auflagen der Stadt an, vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu ziehen. Dies teilt das Bündnis gegen Rechts mit.
Dabei solle nicht gegen alle einschränkenden Auflagen vorgegangen werden, informiert Versammlungsleiter Udo Sommerfeld, sondern lediglich gegen zwei mit besonderer Bedeutung für die Protestveranstaltungen:
Zum einen wäre da die Platzbegrenzung auf dem Europaplatz: Die Kundgebungsfläche werde beschränkt auf zwei Fahrbahnspuren auf der Theodor-Heuss-Straße stadtauswärts. Das erschwere die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung enorm. Im Interesse der Sicherheit der Teilnehmer und im Interesse der Durchführung einer Versammlung mit mehreren tausend Menschen erwarte das Bündnis eine Erweiterung der Fläche. Zum anderen die untersagte Kundgebung Adenauerstraße: Hier setze das Bündnis darauf, dass die aktuell komplett untersagte Teilveranstaltung doch noch ermöglicht werde.
Im Übrigen kündige das Bündnis an, gegen Teile der Verfügung gegebenenfalls in Form einer Feststellungsklage vorzugehen, damit keine weiteren Präzedenzfälle für Einschränkungen im Versammlungsrecht bestehen bleiben. Sebastian Wertmüller stellt für das Bündnis gegen Rechts fest: „So ärgerlich die Auflagen im Detail auch sind, die Durchführung unserer Veranstaltungen steht natürlich nicht in Frage! Wir laden alle ein, die der AfD die Meinung geigen wollen, dies am Samstag massenhaft friedlich und mit uns gemeinsam zu tun.“
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