Alkohol tabu! Die erste Bilanz vom Braunschweiger Hauptbahnhof

Seit dem 1. September darf im Braunschweiger Hauptbahnhof kein Alkohol mehr getrunken werden. regionalHeute.de fragte bei Bahn, Bundespolizei und Bahnhofsmission nach einer ersten Einschätzung.

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Archivbild | Foto: regionalHeute.de

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Region. Seit Anfang September sind alkoholische Getränke in der Bahnhofshalle und auf den Bahnsteigen tabu. Nach den ersten Wochen berichtet die Deutsche Bahn von vergleichsweise wenigen Verstößen. Ob die neue Regel tatsächlich für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgt, ist noch offen.



Ausgenommen sind gastronomische Betriebe und die Bereiche, in denen Alkohol verkauft oder ausgeschenkt wird. Auch in fest verschlossenen Behältern dürfen alkoholische Getränke weiterhin mitgenommen werden. Das Verbot beruht auf dem Hausrecht der Deutschen Bahn. Zum 1. September hatte die Bahn die Regelung auf Braunschweig und weitere Bahnhöfe ausgeweitet. Das Unternehmen beruft sich dabei auf Erfahrungen an anderen großen Bahnhöfen.

Verstöße halten sich laut Bahn in Grenzen


„Seit dem 1. September halten sich die Verstöße gegen das Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof Braunschweig nach unseren bisherigen Erfahrungen in Grenzen“, teilt ein Bahnsprecher auf Anfrage von regionalHeute.de mit.

DB Sicherheit kontrolliert das Verbot nach Unternehmensangaben während der regulären Bestreifung. Zunächst sollen die Mitarbeiter die Betroffenen auf die geänderte Hausordnung hinweisen. Bei Verstößen sind Haus- oder Platzverweise möglich, im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot folgen. Die Mitarbeiter seien vor Ort präsent, sprächen Betroffene an und setzten die Regelung „mit Augenmaß“ durch, erklärt der Bahnsprecher. Ob zusätzliches Personal eingesetzt wird, ließ das Unternehmen offen.

Wie viele Verstöße, Platzverweise oder Hausverbote es bislang gab, teilte die Bahn nicht mit. Ihre erste Einschätzung lässt sich daher nicht anhand einer Statistik überprüfen.

Belastungsprobe Fußballspiel


Als erste größere Belastungsprobe galt das Heimspiel von Eintracht Braunschweig gegen Dynamo Dresden am 12. September. Dynamo rechnete mit knapp 2.500 Gästefans. Vom Hauptbahnhof fuhren Shuttlebusse zum Stadion. Nach Angaben der Deutschen Bahn verlief der Betrieb am Braunschweiger Hauptbahnhof geordnet. Besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsumverbot habe es dort nicht gegeben. Die Bundespolizei habe den Einsatz federführend begleitet.


Vor dem Bahnhof standen laut Bahn Container bereit, in denen Fans mitgebrachte Getränkeflaschen entsorgen mussten. Wie viele Flaschen dort landeten oder wie oft gegen das Verbot verstoßen wurde, ist öffentlich nicht bekannt. Die Aussage der Bahn gilt ausdrücklich für den Braunschweiger Hauptbahnhof und für Vorfälle im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsumverbot.

Bundespolizei nur nachrangig zuständig


Für die Durchsetzung ist zunächst die Deutsche Bahn als Inhaberin des Hausrechts verantwortlich. Die Bundespolizei kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen hinzugezogen werden, um private Rechte zu schützen. Dabei handele es sich allerdings um eine „nachrangige Aufgabenwahrnehmung“, erklärt die Bundespolizeidirektion Hannover. Die Einsatzkräfte prüften zuerst, ob sie im Rahmen ihrer bahnpolizeilichen Aufgaben selbst zuständig seien.

Ein Verstoß gegen die Hausordnung löst also nicht automatisch eine polizeiliche Maßnahme aus. Die Bahn kann die Bundespolizei etwa dann hinzuziehen, wenn sich jemand weigert, den Bahnhof zu verlassen. Maßnahmen wie die Feststellung der Personalien bleiben den Beamten vorbehalten.

Eine eigene Bilanz zum Alkoholkonsumverbot legte die Bundespolizei auf Anfrage nicht vor. Auch zu möglichen Verstößen oder Einsätzen am Spieltag nannte sie keine Zahlen. Sie verwies lediglich darauf, dass die Deutsche Bahn als Inhaberin des Hausrechts Verstöße ahnde.

Im Umfeld der Bahnhofsmission


Die Bahnhofsmission bemerkt bisher ebenfalls keine wesentliche Veränderung. Sie befindet sich nicht im Hauptbahnhof selbst, sondern in einem Nebengebäude in unmittelbarer Nähe. In ihren Räumen war Alkohol schon vor der neuen Regelung verboten.

Vor und neben der Einrichtung werde weiterhin regelmäßig in Gruppen getrunken, insbesondere an den Garagen und auf den Parkplätzen, berichtet Robert Braumann, Pressesprecher des Caritasverbandes Braunschweig. In den Räumen der Bahnhofsmission versuchten Menschen ebenfalls nach wie vor, Alkohol zu konsumieren. Die Mitarbeiter würden dies konsequent unterbinden.

Ob es im Bahnhofsgebäude weniger Konflikte gibt oder sich die Aufenthaltsqualität verbessert hat, könne die Bahnhofsmission aus ihrer Perspektive nicht verlässlich beurteilen. Hinweise darauf, dass alkoholabhängige oder wohnungslose Menschen durch das Verbot verdrängt werden, gebe es derzeit nicht. Dass im Umfeld der Einrichtung Alkohol getrunken werde, sei keine neue Entwicklung.

„Grundsätzlich muss bei solchen Maßnahmen aber darauf geachtet werden, dass Probleme nicht lediglich räumlich verlagert werden“, sagt Braumann. Menschen in schwierigen Lebenslagen bräuchten erreichbare Hilfen und Anlaufstellen, an denen sie Unterstützung finden.

Mehr als 10.000 Kontakte pro Jahr


Weder die Zahl noch die Zusammensetzung der Menschen, die sich an die Bahnhofsmission wenden, habe sich seit Anfang September erkennbar verändert. Ein Zusammenhang mit dem Verbot sei bislang nicht festzustellen.

Nach Angaben des Caritasverbandes verzeichnet die Bahnhofsmission jährlich mehr als 10.000 Kontakte mit Hilfsbedürftigen. Gemeint ist die Zahl der Kontakte, nicht die der einzelnen Personen. Die Daten für das laufende Jahr sollen nach dessen Abschluss im Jahresbericht veröffentlicht werden. Unabhängig von der neuen Regel beobachtet die Caritas einen steigenden Unterstützungsbedarf. Das gelte auch für andere soziale Angebote.

Wirkung lässt sich noch nicht belegen


Die Deutsche Bahn verweist auf Erfahrungen aus Köln, Berlin, Hannover und Hamburg. Alkoholkonsumverbote hätten dort nach ihrer Einschätzung zu mehr Sicherheit und Sauberkeit beigetragen. Es falle weniger Müll an, zugleich gehe die Gewaltkriminalität zurück.

Öffentlich zugängliche Zahlen aus Hamburg weisen zwar einen Rückgang der Gewaltdelikte am Hauptbahnhof aus. Dort liefen jedoch mehrere Maßnahmen gleichzeitig: mehr Polizeipräsenz, Videoüberwachung sowie Waffen- und Alkoholverbote. Welchen Anteil das Alkoholkonsumverbot daran hatte, geht aus den Zahlen nicht hervor. Auch die Deutsche Bahn betrachtet solche Effekte nach eigener Aussage nicht isoliert, sondern als Teil eines ganzen Bündels von Sicherheitsmaßnahmen.

Eine belastbare Bilanz für Braunschweig lässt sich nach den ersten Wochen nicht ziehen. Die Bahn spricht von wenigen Verstößen, nennt aber keine Zahlen. Auch von der Bundespolizei gibt es keine eigene Auswertung. Die Bahnhofsmission beobachtet bisher weder eine Verbesserung noch eine Verdrängung.

Das Ziel, den Bahnhof sicherer und angenehmer zu machen, begrüßt die Caritas. Ein Alkoholkonsumverbot allein könne die zugrunde liegenden sozialen Probleme jedoch nicht lösen. Nötig seien Investitionen in Prävention, niedrigschwellige Suchtberatung, aufsuchende Sozialarbeit und verlässliche Hilfen für Menschen in Wohnungsnot. „Unser Maßstab sollte sein: Menschen dürfen nicht nur aus dem Blickfeld verschwinden“, sagt Braumann. „Sie brauchen Perspektiven und konkrete Hilfe.“