Braunschweig. Anfang August teilte die Stadt Braunschweig mit, dass via Allgemeinverfügung untersagt wird, im Stadtgebiet nikotinhaltige Lebensmittel, insbesondere sogenannte Nikotinbeutel ("Nikotin-Pouches") in Verkehr zu bringen. Nun wollte die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen wissen, wie unter anderem die Durchsetzung des Verbotes kontrolliert werden soll. Die Antwort gab die Verwaltung im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung am gestrigen Mittwoch.
Konkret wollte die Fraktion wissen, wie die Verwaltung die Möglichkeiten beurteilt, die Verfügung effektiv durchzusetzen. Außerdem fragten die Grünen, welche zusätzlichen Maßnahmen über die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung hinaus vorgesehen sind. Auch wollten sie wissen, ob mögliche Vertriebsstellen – etwa Kioske, Tankstellen und Einzelhandelsgeschäfte – direkt angesprochen und aktiv kontrolliert werden sollen.
Gezielte Kontrollen laufen bereits
Die Verwaltung hält die Allgemeinverfügung für ein geeignetes Mittel, um das Verbot des Inverkehrbringens von Nikotin-Pouches effektiv durchzusetzen. Gleichzeitig bestünden weiterhin Herausforderungen. Als Gründe nennt die Verwaltung insbesondere die intransparenten Vertriebsstrukturen und die hohe Zahl potenziell betroffener Betriebsstätten. Deshalb erfolge ein gezieltes und priorisiertes Vorgehen.
Derzeit werden nach Angaben der Verwaltung im Rahmen eines Projekts gezielte Kontrollen in Betrieben durchgeführt, in denen der Verkauf der untersagten Produkte vermutet wird. Dazu zählen Kioske, Tankstellen und Einzelhandelsgeschäfte. Werden bei einer Kontrolle verbotene Produkte festgestellt, werden diese unmittelbar sichergestellt. Die betroffenen Betriebe werden anschließend angehört, um die Vernichtung der Produkte zu veranlassen.
Bei einem wiederholten Verstoß könne, abhängig vom Umfang des Vertriebs, ein Zwangsgeld angedroht werden. Darüber hinaus werde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Damit sollen die Rechtsverstöße sanktioniert und die Einhaltung der Allgemeinverfügung durchgesetzt werden.
Händler werden direkt angesprochen
Neben den Kontrollen sind laut Verwaltung auch direkte Gespräche mit den Verantwortlichen der Betriebe vorgesehen. Diese Gespräche seien ein zentraler Bestandteil des Projekts. Dabei werden auch Betriebsstätten gezielt angesprochen, bei denen keine Pouches verkauft werden. Als Beispiele nennt die Verwaltung Betriebe, die Tabakwaren anbieten oder von potenzieller Kundschaft frequentiert werden.
Auch bei Routinekontrollen sollen die Verantwortlichen auf die Allgemeinverfügung hingewiesen werden. Ziel sei es, über die geltenden Regelungen aufzuklären und potenziellen Verstößen vorzubeugen.

