Amokalarm an Hauptschule - Ermittlungen abgeschlossen

Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft. Bei dem ähnlich gelagerten Fall an der Grundschule Hohestieg hatte sich der Verursacher gemeldet.

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An der Hauptschule in der Sophienstraße wurde Amokalarm ausgelöst. Archivbild.
An der Hauptschule in der Sophienstraße wurde Amokalarm ausgelöst. Archivbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Im Juni gab es an zwei Braunschweiger Schulen einen sogenannten Amokalarm, der sich in beiden Fällen als Fehlalarm herausstellte. Während sich an der Grundschule Hohestieg der Schuldige von selbst gemeldet hatte, konnte an der Hauptschule Sophienstraße kein Verantwortlicher ermittelt werden. Wie die Polizei auf Nachfrage mitteilt, gibt es aktuell auch keine weiteren Ermittlungsansätze.



"Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen, der Vorgang wurde an die Staatsanwaltschaft Braunschweig abgegeben", berichtet Polizeisprecherin Carolin Scherf.

Keine Fingerabdrücke gefunden


Verwertbare Fingerspuren habe man nicht sichern können. "Ein Abgleich der Fingerspuren von einer Vielzahl minderjähriger Schülerinnen und Schüler bedarf der besonderen Abwägung der Verhältnismäßigkeit", gibt Scherf weiter zu bedenken. Hierbei gelte es, den Einzelfall zu beachten und zu prüfen. Nur wenn die Wahrscheinlichkeit einer großen Aussicht auf die Ermittlung des Verursachers vorliege, könnten solche Maßnahmen in Betracht kommen.


Keine Neuigkeiten gibt es im Fall der Grundschule Hohestieg. "Zur Alarmauslösung an der Grundschule Hohestieg meldete sich kurz nach der Tat ein Schüler der Grundschule, der einräumte, den Alarmknopf betätigt zu haben", rekapituliert die Polizeisprecherin. Ein bereits Anfang Juli angekündigtes gemeinsames Gespräch mit den Eltern hat offenbar noch nicht stattgefunden. "Die polizeilichen Ermittlungen hierzu dauern an. Hierzu gehört es auch, dass Schüler und Eltern zur Polizei vorgeladen und zum Sachverhalt befragt werden. In der Regel erfolgt dies im Rahmen eines erzieherischen Gesprächs durch die speziell geschulten Jugendsachbearbeiterinnen und -bearbeiter", berichtet Scherf weiter.

Kostenfrage ungeklärt


Auch eine weitere wichtige Frage ist noch ungeklärt: "Inwieweit entstandene Kosten geltend gemacht werden, ist derzeit noch offen", so die Pressesprecherin abschließend.


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