Amokalarm an Schule: Was droht dem Verursacher?

Der Alarm an der Schule wurde mutwillig ausgelöst, sagt die Polizei. Was bedeutet das nun für den oder die Täter?

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Über solch einen Amokknopf wurde der Alarm ausgelöst. Wie sich später herausstellte, war es ein Fehlalarm.
Über solch einen Amokknopf wurde der Alarm ausgelöst. Wie sich später herausstellte, war es ein Fehlalarm. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Für kurze Zeit dürfte an der Hauptschule Sophienstraße die Welt Kopf gestanden haben. Um 8:30 Uhr am Freitagmorgen wurde an einem der 12 in der Schule installierten Amokknöpfe Alarm ausgelöst. Wie sich später herausstellte, ein Fehlalarm - vermutlich ausgelöst durch einen Schüler oder eine Schülerin. regionalHeute.de wollte von der Polizei und Schulleiter Stefan Behmer wissen, was dem Schüler für Konsequenzen drohen, sollte er ausfindig gemacht werden.



Die Polizei geht davon aus, dass der Alarm mutwillig ausgelöst wurde. Sollte es sich bei der Alarmierung um einen schlechten Scherz eines oder mehrerer Schüler handeln, so wird das sicher Konsequenzen haben. Wie diese rein strafrechtlich aussehen, könne man derzeit aber noch nicht sagen, erklärt die Amok-Präventionsbeauftragte der Braunschweiger Polizei, Claudia Czerwinski, gegenüber regionalHeute.de. "Wir müssen da nun erst einmal polizeilich draufschauen und ermitteln. Welche Konsequenzen die Schule daraus zieht, obliegt der Schule", sagt sie.

Schulverweis droht


Auch Schulleiter Stefan Behmer hält sich, was die Konsequenzen angeht, zurück. Aussagen in diese Richtung würden zu sehr in den internen Bereich der Schule reichen, erklärt er im Gespräch mit regionalHeute.de. Nur so viel kann Behmer sagen: Die Ereignisse von Freitag wirken auch am heutigen Montag noch nach.


Ein Blick in das Niedersächsische Schulgesetz lässt aber erahnen, welche Folgen der ausgelöste Amokalarm haben könnte, sollte er mutwillig und ohne Grund von einem Schüler oder einer Schülerin ausgelöst worden sein. Unter Paragraph 61 wird festgehalten, dass Ordnungsmaßnahmen zulässig sind, "wenn die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat".

In diesem Fall könnten dem Verursacher unter anderem ein Ausschluss vom Unterricht sowie von den außerunterrichtlichen Angeboten von bis drei Monaten, eine Verweisung von der Schule oder eine Verweisung von allen Schulen drohen. Am Ende entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung darüber, welche Maßnahmen angewendet werden sollen. Laut Schulgesetz soll dem Schüler innerhalb der Konferenz die Möglichkeit gegeben werden, sich zu der Sache zu äußern.

Keine Amok-Übung an Schule


In der Hauptschule Sophienstraße sind 12 Amokmelder installiert, acht davon sind frei zugänglich und sollen im Ernstfall dafür genutzt werden, alle in der Schule anwesenden Personen zu warnen und über weitere Schritte zu informieren. Eine Übung für einen Amokfall gibt es nicht, sagt Schulleiter Stefan Behmer. Und das aus gutem Grund, erklärt er. Eine Extremsituation wie ein Amoklauf oder auch nur die Alarmierung würde Schüler negativ beeinflussen, kann sogar zu Traumata und physischen Belastungen führen. Daher werde im Regelfall beispielsweise ein Feueralarm schon geprobt, aber niemals ein Amoklauf.

Ist der Amokmelder ausgelöst, setzt sich eine automatische Ansage in Gang, die Schüler wie Lehrer über die weiteren Schritte informiert. Diese Ansage unterscheide sich im Inhalt schon deutlich von einem Feueralarm und sind nicht beeinfluss- oder aufhaltbar, so Behmer.


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