Anspruch auf Grundrente? - Der Sozialverband berät

Die Grundrente ist verabschiedet worden. Sie tritt zum Jahresanfang 2021 in Kraft. Doch die wenigsten wissen, ob sie überhaupt Anspruch darauf haben.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Zum 1. Januar 2021 wird die Grundrente eingeführt. Sie soll rund 1,3 Millionen Menschen zugutekommen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und trotzdem nur eine geringe Rente erhalten. Die Grundrente muss zwar nicht beantragt werden, trotzdem haben die Betroffenen zahlreiche Fragen zu der neuen Leistung. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig gibt darauf die wichtigsten Antworten. Dies berichtet der SoVD in einer Pressemitteilung.


Nach jahrelanger Diskussion kommt nun endlich die Grundrente. Davon sollen vor allem diejenigen profitieren, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen können und gleichzeitig durchschnittlich wenig verdient haben.

"Habe ich Anspruch auf Grundrente?"


Das Problem an der Grundrente: Das Berechnungsverfahren ist kompliziert. „Wir merken täglich in unserer Beratung, dass die Menschen unsicher sind, ob sie überhaupt Anspruch haben und wie hoch die Grundrente eventuell ausfallen könnte“, erläutert Kai Bursie, SoVD- Regionalleiter aus Braunschweig. Die Grundrente werde zwar automatisch ausgezahlt, ein Antrag müsse nicht gestellt werden. „Allerdings gibt es immer wieder Fragen, inwiefern davon andere Leistungen wie etwa Wohngeld oder Grundsicherung betroffen sein könnten“, so Bursie weiter. Für Laien sei es daher schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen. „Im Zweifelsfall sollte man deshalb immer einen Fachmann fragen“, rät der Regionalleiter.

Ratsuchende können sich dafür direkt an den SoVD in Braunschweig wenden (0531-480 760, www.sovd-braunschweig.de).


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