Ausgeweitete Parkgebührenpflicht: Verwaltung schlägt Tagestickets vor

Mit diesem Vorschlag soll auf die Kritik zur begrenzten Parkdauer eingegangen werden. Auch der Preis wurde schon genannt.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Verwaltung schlägt vor, im Bereich der im Februar ausgeweiteten Parkgebührenpflicht die Gebührensatzung zu ändern. Die Höchstparkdauer von drei Stunden während der gebührenpflichtigen Zeit soll ab 1. Mai aufgehoben werden. Dies teilt die Stadt mit.



Eine Übersicht der verschiedenen Parkgebührenzonen.
Eine Übersicht der verschiedenen Parkgebührenzonen. Foto: Stadt Braunschweig


Es soll ein Tagesticket für neun Euro eingeführt werden, mit dem in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen ("Parkgebührenzone Ib", siehe Karte) 24 Stunden geparkt werden kann. Für die übrigen Bereiche blieben die bisherigen Regelungen bestehen. Der Rat entscheidet über den Vorschlag nach dem Gremienlauf in seiner Sitzung am 9. April.


Höchstparkdauer wurde bemängelt


Damit will die Stadtverwaltung auf Kritik an der bisherigen Regelung reagieren. Mit Umsetzung der vom Rat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossenen Ausweitung der Parkgebührenpflicht seien insbesondere in den Wallbereichen viele vorher dauerhaft belegte Parkflächen frei geworden. Dadurch stünden insbesondere den Anliegern sowie anliegenden Nutzungen bessere Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Bei der Verwaltung gingen in Folge vielfältige Rückmeldungen aus der Bevölkerung ein. Wesentliches Thema vieler Hinweise sei insbesondere in den Bereichen des Wallringes die auf drei Stunden begrenzte Höchstparkdauer gewesen. Insbesondere für Besucher der Anlieger bestünde derzeit keine Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug bei längeren Besuchen abzustellen. Im Bereich der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens lägen weniger auf Kurzzeitparkplätze angewiesene Geschäftslokale, so dass dem Kritikpunkt nachgekommen und bei der Regelung zur Parkgebührenpflicht nachgesteuert werden könne.


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