Bewohner eingesperrt? Geschäftsführer einer Pflegeeinrichtung vor Gericht

Freiheitsberaubung lautet der Vorwurf. Das Amtsgericht befasst sich heute mit dem Fall.

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Symbolbild | Foto: Matthias Kettling

Braunschweig. Am heutigen Montag muss sich der Geschäftsführer einer Pflegeeinrichtung vor dem Amtsgericht Braunschweig einem Verfahren wegen Freiheitsberaubung stellen. Das berichtet das Amtsgericht in einer Pressemeldung.



Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 1. März bis zum 8. November 2023 die Mitarbeiter des Pflegeheims angewiesen zu haben, die Wohnungstür stets geschlossen zu halten, um die zum großen Teil an Demenz erkrankten Bewohner des Pflegeheims daran zu hindern, die Wohnung unbemerkt zu verlassen.

Keine Anordnung eingeholt


Dabei sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass er die für jeden einzelnen Bewohner notwendige Anordnung der freiheitsentziehenden Maßnahme durch das Betreuungsgericht nicht eingeholt hatte. Die insgesamt elf Bewohner der Wohnung seien jedenfalls teilweise noch mobil gewesen und hätten versucht, die Wohnung zu verlassen, was ihnen jedoch durch die verschlossene Tür nicht möglich gewesen sei.

Es sind fünf Zeugen geladen.

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