Blaulicht von hinten – im Wagen vor mir fährt ein...

von Robert Braumann


Die Sirene tönt, das Blaulicht wirft seinen Schein um die Häuserecke – spätestens jetzt bricht bei einigen Autofahrern regelrecht Panik aus – was nun? Foto: T. Raedlein
Die Sirene tönt, das Blaulicht wirft seinen Schein um die Häuserecke – spätestens jetzt bricht bei einigen Autofahrern regelrecht Panik aus – was nun? Foto: T. Raedlein



Braunschweig. Die Sirene tönt, das Blaulicht wirft seinen Schein um die Häuserecke – spätestens jetzt bricht bei einigen Autofahrern regelrecht Panik aus – was nun? Wie verhalte ich mich richtig? Michael Schlutow, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Braunschweig, erklärt im Gespräch mit regionalBraunschweig.de, worauf es jetzt ankommt. 

Der Verkehrsexperte kennt das Problem, das Autofahrer bekommen, wenn sie im Rückspiegel Blaulicht sehen und das Martinshorn hören: "Einige reagieren hektisch, bremsen abrupt ab und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. So gefährden sie sich und andere. Dabei ist es eigentlich ganz einfach, besonnen und vorausschauend versuchen eine Gasse zu bilden und schon ist allen Beteiligten geholfen. Dabei unbedingt darauf achten, dass man andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Man sollte ruhig bleiben, Störungen wie das Radio ausschalten, die Geschwindigkeit verringern und an den Fahrbahnrand fahren, so Schlutow. "Wer direkt an einer roten Ampel steht, der darf auch in die Kreuzung einfahren und das Rotlicht missachten, wenn es ihm anders nicht möglich ist, eine Lücke zu schaffen. Dabei sollte aber absolute Vorsicht gelten, um Unfällen im Kreuzungsbereich vorzubeugen." Der ADAC rät dazu sich Datum, Uhrzeit und Örtlichkeit zu merken, sollte die Ampelanlage radarüberwacht sein. Auch die Einsatzkräfte müssten bei den Fahrten besondere Vorsicht walten lassen, die Sonderrechte würden nicht von den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung befreien, sagt Schlutow.

Viele kennen die Vorgaben nicht


Was die wenigsten Autofahrer wissen, es gibt auf baulich getrennten Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen gesetzliche Regeln, wie und wo eine Rettungsgasse zu bilden ist, lässt der Experte wissen. "Auf zweispurigen Straßen wird die Rettungsgasse mittig gebildet, sobald es dreispurig wird, muss die Rettungsgasse zwischen der äußerst linken Spur und der Spur rechts daneben gebildet werden. Die Autos auf der linken Seite fahren nach links, die Autos in der Mitte und auf der rechten Spur nach rechts. Wird es vierspurig, dann gehört die Rettungsgasse wieder in die Mitte." Gerade auf der Autobahn sei es wichtig, die Rettungsgasse im Kopf zu haben und bereits bei stockendem Verkehr die Fahrweise daran anzupassen, sagt Schlutow. "Steht man einmal im Stau, ist es schwierig noch einen vernünftigen Korridor hinzubekommen." Wer sich in Deutschland nicht an die Vorgaben hält und den Einsatzfahrzeugen Platz schafft, der kann mit einem Bußgeld belegt werden. Dies liegt allerdings nur bei 20 Euro. Zum Vergleich: Wer die Einsatzkräfte in Österreich bei der Anfahrt behindert, der kann mit Strafen über 2000 Euro belegt werden. In Braunschweig gäbe es in der Regel aber keine schwerwiegenden Vergehen, erklärt Schlutow. Dennoch sei es für die Einsatzkräfte nicht immer leicht, schnell und problemlos zum Ort des Geschehens zu kommen. Gerade zu Stoßzeiten im Berufsverkehr wäre es eine Herausforderung. Natürlich würde es deshalb ab und an zu Problemen kommen. Doch den meisten Verkehrsteilnehmern wäre es durchaus bewusst, dass man die Einsatzkräfte so schnell wie möglich passieren lassen sollte – schließlich könnten schon wenige Minuten über Leben und Tod entscheiden.

Info


Übrigens: Das Vorrecht der freien Fahrt nach Paragraph 38 Abs. 1 StVO wird nur durch den Einsatz von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn geschaffen. Die Verwendung ist nur zulässig, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.


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