Carsten Müller: "Lobbyregister auf Bundesregierung und Bundesrat ausweiten"

Mit einer transparenten Arbeit der berechtigten Interessenvertretungen würde es gelingen, den Lobbybegriff zu entdämonisieren und bestehende Vorurteile von guter und schlechter Lobbyarbeit aufzulösen.

Der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller.
Der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller. | Foto: CDU

Berlin/Braunschweig. In der Diskussion zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete und Obmann der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Müller: „Der gute Gesetzentwurf über die Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag muss auf die Bundesregierung und den Bundesrat ausgeweitet werden. Die Transparenzregeln, die zu Recht beim Deutschen Bundestag erwartet werden, sollten zwingend auch für andere Verfassungsorgane gelten. Damit wäre jeder Anschein von Intransparenz von vornherein ausgeschlossen. Diese Forderung werde ich in die Beratungen meiner Fraktion und in die Fachausschüsse einbringen."



Und weiter: "Dem von den Koalitionsfraktionen erarbeiteten Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters gelingt es, die Balance zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit nach Transparenz einerseits und der Freiheit des Mandats andererseits herzustellen. Eine alleinige Wirkung des Gesetzes auf den Deutschen Bundestag schränkt die Wirkkraft des Gesetzes unnötig ein und muss im Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Nur wenn alle Verfassungsorgane von den Transparenzregelungen umfasst sind, wächst das öffentliche Vertrauen in die Entscheidungsfindung der Politik. Mit einer transparenten Arbeit der berechtigten Interessenvertretungen wird es gelingen, den Lobbybegriff zu entdämonisieren und bestehende Vorurteile von guter und schlechter Lobbyarbeit aufzulösen.“


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