Crash auf der Salzdahlumer Straße: Sieben Jahre Haft für Todes-Raser

Das Gericht geht nicht von einer Tötungsabsicht aus.

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Auf der Salzdahlumer Straße war es im August 2019 zu einem schweren Unfall gekommen. Archivbild
Auf der Salzdahlumer Straße war es im August 2019 zu einem schweren Unfall gekommen. Archivbild | Foto: aktuell24/KR

Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig verurteilte am heutigen Dienstag einen 37-jährigen Mann aus Sachsen-Anhalt zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Der Mann hatte im August letzten Jahres nach einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei einen schweren Unfall gebaut und dabei eine Person tödlich verletzt (regionalHeute.de berichtete). Die Nebenklage hatte auf Mord plädiert.


"Der Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Rennens, fahren unter Drogeneinflusses und Drogenbesitz zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren verurteilt", berichtet Maike Block-Cavallaro, Pressesprecherin am Landgericht. Damit liegt das Urteil sogar knapp über der Forderung der Staatsanwaltschaft (sechs Jahre, elf Monate). Strafverschärfend habe unter anderem das erhöhte Gefahrenpotenzial und die Risikobereitschaft des Täters ausgewirkt.

"Es war ein Grenzfall"


Dem Mordvorwurf sei das Gericht nicht gefolgt. Es habe sich um einen Grenzfall gehandelt, so Block-Cavallaro. Zugunsten des Angeklagten habe sich ausgewirkt, dass er vor dem Aufprall noch stark abgebremst habe und direkt nach dem Unfall "das habe ich nicht gewollt" gesagt habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden.


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