Braunschweig. Am vergangenen Freitag endete am Landgericht Braunschweig der Prozess gegen einen 79-Jährigen mit einem Schuldspruch. Der Mann, der im vergangenen Dezember seine Frau erschlagen haben soll, wurde zu mehreren Jahren Haft verurteilt.
Wie Gerichtssprecherin Lisa Rust auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilte, wurde der Mann wegen heimtückischen Mordes unter Anwendung des § 21 StGB (verminderte Steuerungsfähigkeit) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Kammer bleibt unter Forderung der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Strafe von nicht mehr als sechs Jahren.
Frau im Schlaf erschlagen
Dem Verfahren lag eine Tat vom 4. Dezember 2025 in Braunschweig zugrunde. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine Ehefrau im Zustand nicht ausschließbar verminderter Schuldfähigkeit heimtückisch getötet zu haben.
Der 79-Jährige hatte sich laut Anklage am Abend des 3. Dezember 2025 mit seiner Ehefrau schlafen gelegt. In der Nacht sei er aufgewacht und habe den Entschluss gefasst, seine Ehefrau zu töten. Bereits zuvor habe er einen Pflasterstein in die Wohnung gebracht.
Mit diesem habe er nach dem Aufwachen vier- bis fünfmal auf den Kopf der schlafenden Frau eingeschlagen. Anschließend habe er ein Küchenmesser geholt und seiner Ehefrau eine Schnittverletzung am Hals zugefügt, wodurch die Halsschlagader durchtrennt worden sei. Im Anschluss habe er seinen Sohn über die Tat informiert und sich selbst lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt.
Urteil nicht rechtskräftig
Der Angeklagte hat Rechtsmittelverzicht erklärt. Die Staatsanwaltschaft allerdings nicht, weswegen das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

