Erhöhung des Freibetrags: Dr. Carola Reimann nimmt Stellung


Dr. Carola Reimann äußert sich zur Erhöhung des Vermögensfreibetrags. Foto: SPD
Dr. Carola Reimann äußert sich zur Erhöhung des Vermögensfreibetrags. Foto: SPD | Foto: SPD

Braunschweig. Das Bundeskabinett hat heute die Erhöhung des Vermögensschonbetrags in der Sozialhilfe auf 5.000 Euro zur Kenntnis genommen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Carola Reimann:


„Zum 1. April 2017 wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro angehoben – hiervon profitieren zum Beispiel Bezieher der Blindenhilfe und viele Werkstattbeschäftigte, die Leistungen der Grundsicherung erhalten.“

Die Entscheidung des Kabinetts ist die Ausführung dessen, was das Parlament am 16. Dezember 2016 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes beschlossen hatte. Aber nicht nur Menschen mit Behinderung, die Leistungen aus dem SGB XII erhalten, profitieren von der neuen Regelung. Ab dem 1. April 2017 bekommen alle Menschen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, einen höheren Vermögensfreibetrag. Das betrifft etwa 400.000 Menschen. Die Erhöhung des Freibetrags gilt ebenso für Ehe- und Lebenspartner. Auch für Personen, die unterhalten werden, also insbesondere Kinder, erfolgt eine im Verhältnis entsprechende Anhebung.


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