Braunschweig. So wie es aussieht, werden Halter von Zweithunden und den sogenannten gefährlichen Rassen ab dem kommenden Jahr in Braunschweig deutlich stärker zur Kasse gebeten (regionalHeute.de berichtete). Der Rat der Stadt entscheidet am morgigen Dienstag über die entsprechende Verwaltungsvorlage zur Erhöhung der Hundesteuer. Zwar gibt es einige Änderungsanträge, die bis zur kompletten Abschaffung der Hundesteuer reichen, doch dürften diese kaum Chancen auf Erfolg haben.
Bereits im Finanz- und Personalausschuss am 17. September wurde der Antrag der Fraktion P², die Hundesteuer in Braunschweig abzuschaffen, bei drei zu neun Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Die Fraktion hatte unter anderem mit der Ungleichbehandlung von Hunden im Vergleich zu Katzen und Pferden argumentiert. Zudem hatte man kritisiert, dass die Steuer nicht zweckgebunden sei.
Keine Hundesteuer für Senioren?
Ein Antrag der AfD-Fraktion, Personen ab 65 Jahren die Hundesteuer zu erlassen, wurde mit einer zu zwölf Stimmen abgelehnt. In Zeiten von Altersarmut und niedrigen Renten würde diese Steuerbefreiung eine echte Entlastung bedeuten. "Gerade für ältere Menschen sind Hunde ein wichtiger Alltagsbegleiter, bieten eine emotionale Bindung und wirken oft wie ein Ersatz für Familienmitglieder. Senioren halten auch selten gefährliche oder übermäßig viele Hunde, daher muss die Stadt hier nicht durch Besteuerung regulierend eingreifen. Es sind, im Gegensatz zu einer vollständigen Abschaffung der Hundesteuer, hier keine übermäßigen Steuerausfälle zu befürchten", hatte die AfD vergeblich argumentiert.
Für den FDP-Antrag, die Hundesteuermarke abzuschaffen, hatte es gar keine Fürstimme gegeben. Die Liberalen sind im Finanzausschuss nur mit einem nicht stimmberechtigten Grundmandat vertreten. Der Antrag, der vor allem auf Bürokratieabbau zielt, wurde bei drei Enthaltungen und zehn Gegenstimmen abgelehnt.
Steuererhöhung nur für neu angeschaffte Hunde?
Mittlerweile gibt es auch einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser sieht vor, dass Hunde von der Erhöhung ausgenommen werden, die bereits vor dem Inkrafttreten der geänderten Hundesteuersatzung am 1. Januar 2021 von den Besitzern angeschafft wurden. Es sei ansonsten zu befürchten, dass Hunde, deren Besitzer sich die erhöhte Hundesteuer nicht leisten können oder wollen, abgegeben werden und im Tierheim untergebracht werden müssten. Ob dieser Antrag mehr Chancen hat, wird sich dann am morgigen Dienstag in der Ratssitzung zeigen.
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