Gelände von ehemaligem Autohaus: Spielhalle soll zulässig sein


Symbolfoto Thorsten Raedlein
Symbolfoto Thorsten Raedlein

Braunschweig. Spielhallen sollen im nördlichen Bereich der Celler Straße, konkret auf dem Grundstück des früheren Autohauses, künftig als verträglich gelten. Dies schlägt die Verwaltung den Ratsgremien vor. Damit würde das Steuerungskonzept Vergnügungsstätten, mit denen die Stadt die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros steuert, für diesen Bereich verändert.


Diese Veränderung ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, weil sich der Bereich um das frühere Autohaus in seiner Nutzung verändert hat, eindeutig gewerblich ist und durch seine eher abgelegene Lage mit großer Entfernung zu Wohnbebauung keine negativen Auswirkungen aus städtebaulicher Sicht zu erwarten sind. Konkreter Anlass ist eine Bauvoranfrage für eine Spielhalle mit maximal zwölf Spielgeräten für das Grundstück Celler Straße 63. Im angrenzenden Gewerbegebiet Varrentrappstraße sind Spielhallen bereits möglich.

Die Veränderung soll auf den konkreten Bereich beschränkt sein


Das 2012 eingeführte Steuerungskonzept dient der Begrenzung von Vergnügungsstätten. Diese sollen aus Gründen der Verträglichkeit mit dem städtebaulichen Umfeld im Wesentlichen auf den Bereich der Innenstadt sowie auf Gewerbegebiete beschränkt werden. Dabei hat das Konzept keine verbindliche Wirkung, es dient allerdings als eine wesentliche Referenz bei Aufstellung oder Veränderung von Bebauungsplänen und ist in den vergangenen Jahren konsequent angewendet worden.

Durch die neue, niedersachsenweite Rechtslage durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der auf eine Beschränkung von Spielhallen zielt, ist eine Zunahme an Nachfragen für neue Spielhallen an neuen Standorten zu verzeichnen. Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund auch die Festlegungen in ihrem Steuerungskonzept überprüft, sieht allerdings keinen grundsätzlichen Veränderungsbedarf für eine Lockerung der dort getroffenen Regelungen bezüglich der Bereiche, in denen Spielhallen vertretbar sein sollen. Lediglich im hier vorgeschlagenen Bereich hält sie eine Veränderung aus den genannten Gründen für vertretbar.


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