Geschwisterermäßigung soll angepasst werden


Andere Kommunen hätten bereits ähnliche Regelungen getroffen. Symbolfoto: Pixabay
Andere Kommunen hätten bereits ähnliche Regelungen getroffen. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die aufgrund der Kita-Beitragsfreiheit wegfallenden Entgelteinnahmen der niedersächsischen Städte und Kommunen werden derzeit durch das Land nicht vollumfänglich kompensiert, da eingeplante Bundesmittel noch nicht zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetags am 19. Oktober haben sich die Oberbürgermeister darauf verständigt, die bisher gewährte Geschwisterermäßigung nach Möglichkeit zu modifizieren.


In einer Pressemitteilung der Stadt Braunschweig wird Oberbürgermeister Ulrich Markurth wie folgt zitiert: "Den Gemeinden ist die vollständige Kompensation für die wegfallenden Entgelte zugesagt worden. Dies ist bisher so nicht umgesetzt worden, wenngleich die Städte davon unterschiedlich stark betroffen sind. Deshalb haben sich die Städte entschlossen, zusammenzustehen und ein klares Signal zu senden. Die finanziellen Mittel lassen sich nicht einfach an anderer Stelle abziehen. Es kann auch nicht sein, dass Städte jetzt eigene Mittel zuschießen, das ginge zulasten guter und qualitativ hochwertiger Betreuung und würde zudem die Haushalte belasten."

Es sei daher beabsichtigt, ab 1. März 2019 die bislang gewährte Geschwisterermäßigung dahingehend anzupassen, dass eine Ermäßigung nur noch für gleichzeitig betreute Kinder im Krippenalter gewährt werde. Ebenfalls betreute ältere Geschwisterkinder im Kindergarten- und Schulkindalter sollen bei der Festsetzung des Entgelts demnach nicht mehr berücksichtigt werden, da für sie kein einkommensabhängiges Entgelt mehr erhoben werde, sondern lediglich eine geringe Pauschale in Höhe von 15 bzw.30 Euro im Schulkindbetreuungsbereich respektive für Betreuungszeiten über acht Stunden im Kindergarten. Das schlage die Verwaltung dem Rat zu seiner Sitzung am 18. Dezember vor.

Es gilt Bestandsschutz


Die Änderung soll, die Zustimmung des Rates vorausgesetzt, ab dem 1. März 2019 gelten. Für Geschwisterermäßigungen, die bis zu diesem Zeitpunkt gewährt wurden, gilt Bestandsschutz. Das heißt, diese gelten weiter bis für die Ermäßigung berücksichtigte Kinder aus der bisherigen Betreuungsform ausscheiden. Für ab dem 1. März geschlossene Betreuungsverhältnisse gilt die neue Regelung. Die Stadtverwaltung Braunschweig rechnet durch die jetzt vorgeschlagene Einschränkung in den Folgejahren mit Mehreinnahmen von rund 850.000 Euro.


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