Grüne kritisieren Wegfall der Geschwisterermäßigung


Symbolbild: Sandra Zecchino
Symbolbild: Sandra Zecchino

Braunschweig. Oberbürgermeister Ulrich Markurth hat am heutigen Freitag vorgeschlagen, die bisher gewährte Geschwisterermäßigung im Bereich der Kinderbetreuung zu modifizieren. Ab 1. März 2019 soll es eine Ermäßigung nur noch für gleichzeitig betreute Kinder im Krippenalter geben. Ebenfalls betreute ältere Geschwisterkinder im Kindergarten- und Schulkindalter sollen dagegen bei der Festsetzung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden.


Hintergrund dieses Vorschlags ist der Streit mit dem Land Niedersachsen um die finanziellen Auswirkungen der Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten. Die niedersächsischen Städte und Gemeinden halten die finanzielle Kompensation für die wegfallenden Entgelteinnahmen für unvollständig und zu gering bemessen. Daher wollen sie nun gemeinsam ein deutliches Zeichen in Richtung Hannover setzen.

Die Grüne Fraktions- und Ausschussvorsitzende Dr. Elke Flake (Jugendhilfeausschuss) erklärt dazu in einer Pressemitteilung:


„Wir können die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zum Wegfall der Geschwisterermäßigung nicht mittragen. Eine Geschwisterermäßigung soll es in Zukunft nur noch dann geben, wenn beide oder mehrere Kinder in der Krippe bzw. in der Betreuung für unter Dreijährige sind. Das finden wir politisch falsch, auch wenn die Folgen durch eine Übergangsregelung ein wenig abgemildert werden sollen (Bestandsschutz für bestehende Betreuungsverhältnisse).

Letztendlich wird der Wegfall der Geschwisterermäßigung ausschließlich mit den nicht ausreichenden Landesmitteln und dem Ausbleiben des vereinbarten Härtefallausgleichs begründet. Den Konflikt zwischen der rot-schwarzen Landesregierung und den niedersächsischen Kommunen auf dem Rücken der Eltern auszutragen, ist u. E. nicht in Ordnung. Eltern mit mehreren Kindern haben es in unserer Gesellschaft ohnehin manchmal schwer(er). Wir sollten die finanzielle Erleichterung für kinderreiche Familien durch die kostenlosen Kitaplätze daher auf jeden Fall komplett beibehalten und nicht als Druckmittel gegenüber dem Land Niedersachsen einsetzen.

Davon abgesehen sind die Forderungen der Kommunen an das Land natürlich vollkommen berechtigt. Die Landesregierung muss den Gemeinden die Mindereinnahmen durch die umstrittene Kita-Beitragsfreiheit unbedingt vollständig erstatten. „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“… Nur sollten solche Finanzstreitigkeiten zwischen den verschiedenen politischen Ebenen nicht auf die Betroffenen – in diesem Fall die Eltern mehrerer Kinder – abgewälzt werden.“


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