Hanfbar: Darum handelt die Staatsanwaltschaft richtig

von Nick Wenkel


Die Entwicklungen in der Hanfbar sorgten in den vergangenen Wochen immer wieder für Schlagzeilen und vor allem für Kritik an Staatsanwaltschaft und Stadt. Foto: Alexander Dontscheff
Die Entwicklungen in der Hanfbar sorgten in den vergangenen Wochen immer wieder für Schlagzeilen und vor allem für Kritik an Staatsanwaltschaft und Stadt. Foto: Alexander Dontscheff

Selten polarisierte ein Thema in Braunschweig so sehr, wie die Situation in der Hanfbar. Nachdem die Stadt dem Lokal ein Verkaufsverbot für Hanfblütentee aussprach und einer der beiden Geschäftsführer in Untersuchungshaft genommen wurde, hagelte es Kritik an Staatsanwaltschaft und Verwaltung. Doch ist diese Kritik, zumindest an dieser Stelle, berechtigt?


Nachdem ich nun einige Wochen die Entwicklungen in der Hanfbar beobachtet und zahlreiche Leser-Kommentare unter diversen Artikeln gelesen habe, bin ich dennoch fest der Überzeugung, dass Stadt und Staatsanwaltschaft, insbesondere mit dem Verkaufsverbot, letztlich völlig richtig handelte. Denn was hier viele durcheinander bringen, ist etwas, das einem eigentlich schon in der Schule beigebracht wird. Nämlich der Unterschied zwischen Legislative und Exekutive.

Wie zu Schulzeiten


Um das klarzustellen: Die Tatsache, dass auch im Jahr 2018 Cannabis nicht legalisiert ist, kann meiner Meinung nach gerne kritisch hinterfragt werden. In diesem Fall sind einige Länder sicherlich einen Schritt voraus. Aber, und hier kommt der feine Unterschied, dass die Staatsanwaltschaft letztlich ihrer Pflicht nachkommen muss, ist doch auch klar. In einem Rechtsstaat gibt es wichtige Spielregeln, an die sich jeder zu halten hat, klar definiert durch unsere Gesetze. Übrigens auch ein Aspekt, in dem wir vielen Staaten einen Schritt voraus sind. Wenn jemand nach einer Razzia verwarnt wird, sich danach aber nicht an die Forderung der Staatsanwaltschaft hält, braucht er sich nicht über die Konsequenzen beschweren. Vor allem, wenn man sich selbst mit öffentlichen Auftritten, die teils eher einer Werbekampagne glichen, zur Zielscheibe der Ermittlungen macht.


Ein Beispiel, wenn auch platt: Wenn jemand vom Lehrer beim Quatschen erwischt und anschließend ermahnt wird, er aber partout nicht leise sein will, fliegt er halt aus dem Klassenraum. Als ehemaliger Schüler, der gerne mal das eine oder andere Autoritätsproblem hatte, kann ich nun aber Jahre nach der Pubertät sagen, dass der Lehrer Recht hatte. Eine Erkenntnis, die ich aktuell auch dem einen oder anderen Braunschweiger wünsche.

Unfair?


„Unfair“. Das beliebteste Wort bei Kindern im Altern von 5 bis 11 Jahren, und vor allem eins, das in den Kommentaren immer wieder in Reaktion auf die Zwischenfälle in der Hanfbar fällt. Ein Rückblick: Die Staatsanwaltschaft bekam damals den Hinweis, dass die Hanfbar einen nicht legalen Tee im Sortiment führe. Daraufhin folgten Untersuchungen und letztlich auch der Verbot des Verkaufs. Doch damit wollten sich die Geschäftsführer der Hanfbar nicht zufrieden geben. Ganz offen sagten sie im Anschluss mehrfach, dass sie den Tee auch weiterhin verkaufen wollen. Eine Tatsache, die dadurch, dass sie in der Öffentlichkeit statt fand, auch ins Blickfeld der Staatsanwaltschaft rückte. Es folgte die Inhaftierung eines der beiden Betreiber. Eine harte, aber aus meiner Sicht eben nicht ganz ungerechtfertigte Entscheidung.

Ja, die Polizei geht tatsächlich ihrer Arbeit nach.


Die Staatsanwaltschaft darüber hinaus dahingehend zu kritisieren, dass es ja Leute gebe, die zwei Türen weiter harte Drogen verkaufen würden und nicht zur Rechenschaft gezogen werden, ist sinnfrei. Denn dafür ist im ersten Schritt zunächst die Polizei verantwortlich. Und ob es nun wer glaubt oder nicht, die Beamten gehen an vorderster Front gezielt gegen Drogenverkäufe auf offener Straße vor. Nur, weil eine Person aus Watenbüttel auf ihrem Smartphone nicht zu lesen bekommt, wen die Polizei am Wochenende wieder auf der Friedrich-Wilhelm-Straße in der Innenstadt des Drogenverkaufs überführte, heißt es nicht, dass es diesen Vorfall nicht gibt. Denn ein riesiger Arbeitsanteil der Polizei geht aus taktischen Gründen an den Augen und Ohren der Bürger vorbei. Das ist Fakt. Was die Staatsanwaltschaft betrifft, glaube ich, dass sie selbst zur Zeit ein bisschen überrascht von der Verbreitung des Tees ist. Nochmals zur Info: Der Verkauf von Produkten, in denen die Hanfblüte als solche noch vorhanden ist, beispielsweise getrocknet oder zerkleinert, ist laut Staatsanwaltschaft verboten.

Nicht (ganz) unfair!


Zurück zur Hanfbar. Ist es nun wirklich unfair, dass eine Person, die sich nach mehrmaligen Hinweisen der Staatsanwaltschaft nicht ans Gesetz halten will und dies so auch öffentlich kund tut, nun vorerst aus dem Verkehr gezogen wird? Ich finde nicht. Zumindest nicht in vollem Umfang. Für den erst am gestrigen Donnerstag aus der U-Haft entlassenen Geschäftsführer freue ich mich aber dennoch! Denn jemanden wegen des Verkaufs von Hanfblütentee über so eine lange Zeit (36 Tage) in Gewahrsam zu lassen, halte ich im Vergleich zu anderen Delikten dann doch für übertrieben, ja vielleicht sogar für „unfair“. Gleichzeitig hoffe ich aber auch, dass nun die Vernunft bei den Geschäftsführern in der Hanfbar endlicheinkehren mag. Denn diese eigentlich tolle Geschäftsidee zweier junger Unternehmer alleine wegen eines Verkaufsverbots von Hanfblütentee zu hinterfragen, ist doch mindestens genauso unsinnig, wie die Kritik an der Staatsanwaltschaft. Zwei kluge Köpfe brauchen sich hoffentlich nicht auf einen speziellen Tee zu verlassen.

Ich bin auch davon überzeugt, dass in Deutschland etwas passieren muss. Doch diese gewichtige Message auf den Schultern von Staatsanwaltschaft und Stadt in die Öffentlichkeit zu tragen, ist unsinnig und darüber hinaus völlig ziellos. Gehen Sie auf die Straßen, protestieren Sie. Halten Sie sich aber bitte an Regeln und Gesetze – zumindest solange es sie noch gibt.


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