Braunschweig. Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen sind am Himmelfahrtstag, 14. Mai von 10 bis 24 Uhr wie in den Vorjahren im gesamten Bereich des Prinz-Albrecht-Parks (einschließlich Nußberg) verboten. Die Stadt Braunschweig hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot gilt nicht für gaststättenrechtlich genutzte Flächen.
Als Alternativen für das Mitführen von Getränken bieten sich Dosen, Kunststoff- oder Hartplastikbecher oder Plastikflaschen an. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadtverwaltung werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Sie können bei Verstößen Glasbehältnisse beschlagnahmen.
Hier gilt das Verbot

Die Karte zeigt den Bereich, in dem das Verbot gilt. Foto: Foto:Alexander Dontscheff / Karte: Stadt Braunschweig
Vor Einführung des Glasbehältnisverbots an Himmelfahrt waren Flaschen im Park häufig geleert auf den Boden gestellt oder mutwillig zerschlagen worden – mit der Folge, dass der Boden mit Flaschen und Glasscherben übersät war. Flaschen werden zu Stolperfallen, Scherben erhöhen massiv die Gefahr von Schnittverletzungen bei einem Sturz. Zudem erschweren sie die Reinigung des Geländes erheblich.

