Igelschutz: Kommt in Braunschweig ein Nachtfahrverbot für Mähroboter?

Der Rat der Stadt befasst sich mit dem Thema am Dienstag.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Braunschweig. Der Igel steht auf der Liste der bedrohten Tierarten. Naturschutzverbände haben in der Vergangenheit häufiger auf die Gefahr hingewiesen, die für die stacheligen Gartenbewohner von Mährobotern ausgeht. In unserer Region haben die Landkreise Peine und Helmstedt daher Allgemeinverfügungen für ein Nachtfahrverbot von Mährobotern erlassen. Der Rat der Stadt Salzgitter hat sich dagegen entschieden. Nun steht das Thema in Braunschweig auf der Tagesordnung.



Für die Ratssitzung am kommenden Dienstag hat die Gruppe BIBS / Robert Glogowski einen entsprechenden Antrag eingereicht. Demnach solle die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von automatisierten, kabellosen Mährobotern im Stadtgebiet Braunschweig in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang (Dämmerungs- und Nachtzeiten) untersagt.

Konzept zur Bekanntmachung


Die Regelung soll für alle öffentlichen und privaten Rasenflächen im Stadtgebiet gelten. Zugleich soll die Verwaltung ein Konzept zur Bekanntmachung und Umsetzung - einschließlich Bußgeldrahmen - vorlegen und den Rat über den Fortgang unterrichten. Eine einheitliche gesetzliche Regelung zum Schutz besonders geschützter Tierarten vor Mährobotern auf Landes- und Bundesebene solle von der Verwaltung aktiv unterstützt werden.

Als nachtaktives Tier sei der Igel besonders in den Dämmerungs- und Nachtstunden aktiv und damit in direktem Konflikt mit automatisierten Mährobotern, die häufig in dieser Zeit eingesetzt würden, heißt es in der Begründung des Antrags. Mähroboter würden Igel aufgrund ihres Rollverhaltens nicht als Hindernis erkennen: Statt zu fliehen, rollten sich Igel bei Gefahr zusammen – was sie den Klingen schutzlos ausliefere. Wissenschaftliche Tests des Leibniz-Instituts hätten gezeigt, dass keines der getesteten Geräte Igel-Attrappen zuverlässig erkenne, auch solche mit moderner Kamera- oder Ultraschall-Sensorik nicht.

Bußgelder bis zu 25.000 Euro


Die Gruppe weist darauf hin, dass die bisherigen Allgemeinverfügungen anderer Kommunen gerichtlich nicht beanstandet worden seien und damit auch für Braunschweig eine kommunale Handlungsoption darstellten. Bei Verstößen gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung seien Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich. Im Falle einer Verletzung oder Tod eines Igels komme sogar eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 44 Bundesnaturschutzgesetz infrage, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden könne.

Nach Ansicht der Gruppe sei das Verbot verhältnismäßig, da es den Betrieb von Mährobotern nicht grundsätzlich einschränke, sondern ihn nur auf die Tagstunden begrenze, in denen kein nennenswertes Risiko für nachtaktive Tiere bestehe. Auch Ausnahmen - etwa für gewerbliche Flächen ohne Wildtierkontakt - könnten durch die Naturschutzbehörde im Einzelfall zugelassen werden.

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