Immer mehr Einbahnstraßen für Radler komplett freigegeben


| Foto: André Ehlers



Braunschweig. Von den rund 150 Einbahnstraßen in Braunschweig sind inzwischen gut zwei Drittel, nämlich über 100, für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Aktuell wurden in den vergangenen Wochen und Monaten weitere 26 Einbahnstraßen entsprechend ausgeschildert.
Dazu gehören unter anderen: im Siegfriedviertel Tristanstraße, Tannhäuserstraße, Lohengrinstraße, Gernotstraße, Volkerstraße, Rüdigerstraße; im Eichtal: Lenaustraße und Teichmüllerstraße; in der Innenstadt: Beckenwerkerstraße, Kupfertwete, Weberstraße, Pawelstraße, Am Gaußberg, An der Petrikirche, Höhe, Kannengießerstraße, Klint und Ölschlägern.



„Durch die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung können für den Radverkehr kürzere Routen oder Alternativen zu stark befahrenen Straßen eröffnet werden, ohne dass Nachteile für andere Verkehrsteilnehmer entstehen“, sagt Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer. „Diese Möglichkeit besteht in Braunschweig seit vielen Jahren an zahlreichen Stellen und wird weiter ausgebaut.“

Gemeinsam mit der Polizei und in enger Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) prüft die Verwaltung Einbahnstraßen daraufhin, ob sie für Radfahrer entgegen der Einbahnrichtung für Kraftfahrzeuge geöffnet werden können. Bei der Prüfung steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Die Straßenverkehrsordnung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, die für die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr einzuhalten sind. So ist die Geschwindigkeit in der Einbahnstraße auf 30 km/h zu begrenzen. Eine ausreichende Fahrbahnbreite, die die Begegnung auch von Lkw und Fahrrädern ermöglicht, muss vorhanden sein. Darüber hinaus bedarf es einer übersichtlichen Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an den Einmündungen und Kreuzungen.

Einige Einbahnstraßen sind allerdings so eng, dass eine Freigabe nicht erfolgen kann, beispielsweise die Freyastraße im östlichen Abschnitt. Hier gibt es neben der schmalen Fahrbahn keine geeigneten Ausweichflächen. Bei einer Öffnung in die Gegenrichtung bestünde die Gefahr, dass die Radfahrer durch Kraftfahrzeuge gefährdet würden.


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