Informationen zur Bundestags- und der Stichwahl zum Oberbürgermeister

Es wird rundum über die Wahlen am kommenden Sonntag informiert.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Thomas Stödter

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig informiert in einer Pressemitteilung über sie kommende Bundestags- und Oberbürgermeisterwahl. Sie weist auch auf die Besonderheit der Briefwahl hin.


Gewählt werden kann am Sonntag, 26. September, von 8 bis 18 Uhr in einem der 72 jeweils wohnortnahen Wahllokale. Auf das zuständige Wahllokal wird auf der Wahlbenachrichtigung hingewiesen. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigungen für beide Wahlen mitzubringen. In den Wahllokalen liegen für jede Wahl eigene Wählerverzeichnisse aus, die in ihrer Reihenfolge nicht identisch sind. Es ist daher für die Wahlvorstände arbeitserleichternd und zeitsparend, wenn die Wahlbenachrichtigungen für beide Wahlen vorgelegt werden, vorausgesetzt die Personen sind für beide Wahlen wahlberechtigt.

Aktualisierte Hinweise zur Briefwahl
Für die Oberbürgermeister-Stichwahl können Braunschweigerinnen und Braunschweiger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, noch bis Freitag, 24. September, 13 Uhr, regulär Briefwahl im Wahlamt der Stadt beantragen. Für die Bundestagswahl endet die allgemeine Ausgabe bundesweit erst um 18 Uhr. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online über das Internet zu beantragen, wird nur noch bis heute möglich sein. Wegen der Postlaufzeiten wird allen Interessierten geraten, Briefwahl ab dem morgigen Mittwoch nur noch direkt in der Briefwahlzentrale der Reichsstraße 3 zu beantragen und abzuholen.

Am Samstag, 25., und Sonntag, 26. September, werden Briefwahlunterlagen nur noch für Personen ausgestellt, die schriftlich erklären, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht mehr aufsuchen zu können. In diesen Fällen können sich Angehörige und Wahlberechtigte unter der Telefonnummer 4 70-41 14 oder direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstraße 3 beraten lassen. Öffnungszeiten: Samstag, 9 bis 12 Uhr, Sonntag, 9 bis 15 Uhr.

Rücksendung von Briefwahlunterlagen
Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag um 18 Uhr in der Wahlzentrale in der Reichsstraße 3 vorliegen müssen, um in der Auszählung berücksichtigt werden zu können. Verspätet eintreffende Briefwahlunterlagen dürfen nicht mehr ausgewertet werden. Es werden keine Sonderleerungen der Briefkästen aus Anlass der Wahl durchgeführt.
Allen Briefwählern, die ihre Unterlagen noch nicht zurückgesandt haben, wird deshalb empfohlen, möglichst ab Donnerstag die Unterlagen nur noch direkt in den Hausbriefkasten der Wahlzentrale, Reichsstraße 3, einzuwerfen oder während der Öffnungszeiten abzugeben.

Die roten und gelben Wahlbriefe können am Sonntag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden. Wer einen Wahlschein hat, aber keine Briefwahl gemacht hat, kann am Sonntag persönlich in den Wahllokalen wählen. Dabei ist der Wahlschein mitzubringen und die Vorlage eines Personalausweises ist zwingend vorgeschrieben.

Wählen gehen auch ohne Wahlbenachrichtigung
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann trotzdem am Sonntag wählen gehen. Für das Wahlrecht sind allein die Eintragungen in die beiden Wählerverzeichnisse des zuständigen Wahllokals entscheidend. Wer dort eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch nur mit der Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wahrnehmen. Ein Personaldokument sollten Wahlberechtigte im Wahllokal immer dabeihaben, da sich die Wahlvorstände auch bei Vorlage einer Wahlbenachrichtigung einen Ausweis zeigen lassen können. Wer sich nicht ausweisen und legitimieren kann, darf von einem Wahlvorstand zurückgewiesen werden.

Wahlberechtigte, die nicht wissen, wo sich ihr Wahllokal befindet, erhalten unter der Telefonnummer 0531/ 470-4114 Auskunft. Schneller und einfacher informiert auch das Internet unter www.braunschweig.de/meinewahl zu den Braunschweiger Wahllokalen.

Nicht barrierefreie Wahllokale beachten
Bereits mit den Wahlbenachrichtigungen sind Wahlberechtigte darauf hingewiesen worden, wie ihr Wahllokal baulich gestaltet ist. Nicht alle Wahllokale haben einen rollstuhlgerechten Zugang (z. B. ohne Stufen oder Treppen). Vereinzelt sind auch nur Nebeneingänge stufenlos erreichbar. Wer auf einen rollstuhlgerechten Zugang zum Wahllokal angewiesen ist, hat noch bis Freitag, 24. September, die Möglichkeit, vorab in der Wahlzentrale in der Reichsstraße Briefwahl zu beantragen. Der Zugang zur Briefwahlzentrale ist "rollstuhlgerecht mit Hilfe". Alle Briefwähler können in der Reichsstraße auch sofort vor Ort wählen. Eine Terminreservierung unter www.braunschweig.de/termine wird empfohlen.

Barrierefreie Stimmzettel mit Stimmzettelschablonen nur für die Bundestagswahl
In Braunschweig werden alle Stimmzettel der Bundestagswahl eine abgeschnittene rechte obere Ecke haben. Dies ist keine "Entwertung" eines Stimmzettels, sondern wichtig für die Nutzung einer Stimmzettelschablone. Die Blindenverbände bieten passende Stimmzettelschablonen auch für den Braunschweiger Wahlkreis an. Jeder Blinde oder Sehbehinderte kann sie dort anfordern (Telefon 0511-5104-0). Die Stimmzettelschablonen sind ausschließlich über die Blindenverbände zu beziehen. In den Wahllokalen werden keine Schablonen vorgehalten.

Zentrale telefonische Wahlauskunft
Für organisatorische Fragen rund um die Wahlen in Braunschweig ist die zentrale Wahlauskunft unter der Telefonnummer 0531/470-4114 erreichbar. Wahlberechtigt in Braunschweig sind alle Deutschen, die ihren Wohnsitz seit dem 26. Juni 2021 in Deutschland haben und entweder seit dem 15. August 2021 hier gemeldet sind oder die nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde hier die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten auch ehemalige Braunschweiger, die im Ausland leben, Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Für die Teilnahme an der Wahl gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.

Zwei-Stimmen-Wahlrecht
Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine sogenannte Erststimme (linke, schwarze Seite des Stimmzettels), mit der ein Wahlkreis-Kandidat direkt in den Bundestag gewählt wird. Im Braunschweiger Wahlkreis 50 ist gewählt, wer von den 15 Bewerberinnen bzw. Bewerbern im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält. Die Zweitstimme (rechte, blaue Seite des Stimmzettels) kann einer der 21 kandidierenden Parteien gegeben werden. Aus allen bundesweit vergebenen Zweitstimmen wird das Sitzverhältnis im Bundestag errechnet. In der Berechnung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Direktmandate erhalten haben.

Informationen zur Oberbürgermeister-Stichwahl
Wahlberechtigte (Stand: 20. September 2021): 197.759 Bürger. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Braunschweig haben, also seit dem 26. Juni in Braunschweig gemeldet sind. Für die Teilnahme an der Wahl gilt ein Mindestalter von 16 Jahren am Wahltag. Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Stimme kann nur einem der beiden Kandidaten gegeben werden.

Kandidaten zur Stichwahl des Oberbürgermeisters:
1 Dr. Kornblum, Thorsten SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
2 Haller, Kaspar CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen

Zur Bundestagswahl amtliche repräsentative Wahlstatistik in ausgewählten Wahllokalen
In den Wahlbezirken 112-31 (IGS Querum), 120-05 (Grundschule Heinrichstraße), 130-51 (Hans-Würtz-Schule), 211-03 (Gymnasium Raabeschule/Stöckheim), 211-22 (Grundschule Heidberg), 310-34 (Hauptschule Sophienstraße) und 330-23 (Haus der Kulturen) werden den Wählerinnen und Wählern am Sonntag Stimmzettel ausgehändigt, die eine Kennzeichnung nach dem Geschlecht und einer Altersgruppe tragen. Die Wahlbezirke wurden so ausgesucht, dass trotz dieser Besonderheit der Stimmzettel keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen möglich sind.

In den betroffenen Wahlbezirken dürfen nur repräsentativ gekennzeichnete Stimmzettel verwendet werden.
Die Grundlagen dieser amtlichen repräsentativen Wahlstatistik erläutert ein Faltblatt, das in den genannten Wahllokalen für interessierte Wählerinnen und Wähler bereitliegt. Informationen sind auch im Wahlamt unter der Telefonnummer 0531/ 470-4114 und im Internet unter www.braunschweig.de/bundestagswahl zu erhalten.


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