Jetzt beginnt der große Umtausch

von Robert Braumann




Braunschweig. Bereits am Samstag war die Innenstadt gut gefüllt. Viele nutzten die Gelegenheit Weihnachtsgeld zu verprassen und unpassende Geschenke umzutauschen. Doch welche Rechte hat der Kunde eigentlich, wenn er etwas zurückgegeben möchte?

Es gilt: Es gibt kein grundsätzliches Umtauschrecht – der Käufer ist auf die Kulanz der Händler angewiesen. Die meisten Geschäfte räumen aber ohne zu zögern ein Umtauschrecht ein. Welche Konditionen dabei gelten, dass findet man in der Regel auf dem Kassenbon. Oft gibt es allerdings nur einen Warengutschein. Das Geld bekommt man meist nur bei sehr großen Geschäften zurück und natürlich sollte der Kassenbon mit dabei sein. Wer etwas im Internet bestellt hat und zurücksenden müsse, der hat 14 Tage lang ein Widerrufsrecht. Dazu zur Rücksendung einen Zettel legen mit dem kurzen Vermerk: Hiermit widerrufe ich den Kaufvertrag vom (...) mit der Nummer (...). Diese Regelung ist neu, bisher konnte man Pakete einfach ohne solch eine Niederschrift zurücksenden.

Sonst einfach weiterverkaufen


Sollte beides nicht funktionieren, dann bleibe immer noch Tauschbörsen im Internet (zum Beispiel Bambali, Swapy oder dieTauschbörse) oder die Klassiker Ebay oder Amazon. Nach Abzug der Gebühren, kann man oft noch ein gutes Geschäft mit unliebsamen Weihnachtsgeschäften machen. Jedes Jahr nutzen mehrere Millionen Deutsche diese Möglichkeit.


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