Jetzt gilt 1G: Städtisches Klinikum verlängert erneut Besuchsverbot

Es gibt allerdings auch weiterhin Ausnahmen.

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Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Um Patienten sowie Mitarbeiter weiterhin zu schützen, verlängert das Städtische Klinikum Braunschweig das allgemeine Besuchsverbot bis einschließlich Samstag, dem 30. April. Des Weiteren gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, wie das Klinikum in einer Pressemitteilung berichtet.



Auch wenn es in der nächsten Zeit zu zahlreichen Lockerungen kommt, hält das Klinikum aufgrund seines Status als Maximalversorger mit kritischer Infrastruktur an dem Besuchsverbot fest.

Ausnahmen


Ausnahmen sind in besonderen Situationen nach Absprache mit dem diensthabenden Arzt der jeweiligen Station und unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen möglich. Es wird vonseiten des Klinikums darauf hingewiesen, dass Besucher mit Sondergenehmigung (Intensiv, Palliativ, Schwangerenbegleitung) beim Betreten des Klinikums die 1G-Regel zu beachten haben und eine FFP2-Maske tragen müssen. Ab Sonntag erhalten sie nur Zutritt, wenn sie einen tagesaktuellen zertifizierten Antigentest vorlegen können. An den Standorten Salzdahlumer Straße und Celler Straße gibt es Testzentren, die genutzt werden können.


In der Geburtsklinik darf weiterhin eine Begleitperson bei der Geburt im Kreißsaal mit dabei sein. In der Kinder- und Jugendmedizin kann ein Elternteil als Begleitperson mit aufgenommen werden. Ausnahmen gelten auch bei der Betreuung durch Sorgeberechtigte. Die Abgabe von Frischwäsche für die Patienten ist an den Standorten Holwedestraße und Celler Straße wie folgt möglich: Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 13 Uhr. Am Standort Salzdahlumer Straße sind die Abgabezeiten Montag bis Sonntag von 8 bis 17:30 Uhr. Die gepackten Taschen sind den Mitarbeitern im Eingangsbereich zu übergeben.

Notfälle und Behandlungen


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: pixabay


Geplante Untersuchungen und Behandlungen finden weiterhin statt. Begleitpersonen sind in den Wartebereichen der Notaufnahmen und Ambulanzen nur zugelassen, sofern sie minderjährige Kinder, demente/mental eingeschränkte oder behinderte Patienten begleiten oder für Patienten mit Sprachbarrieren Dolmetscheraufgaben übernehmen müssen.


Bei Notfällen können weiterhin die zentrale Notaufnahme, die Kinderaufnahme sowie die psychiatrische Notaufnahme in der Salzdahlumer Straße aufgesucht werden. Für den Standort Holwedestraße bleibt die HNO und Unfallchirurgische Notaufnahme weiterhin offen. Auch der Bereitschaftsärztliche Notdienst, der Augen- sowie der Kinderärztliche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung sind weiterhin am Standort Salzdahlumer Straße erreichbar.


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