Braunschweig. Im April dieses Jahres wurden unabhängig voneinander an zwei Stellen im Braunschweiger Stadtgebiet Knochen gefunden. Während im ersten Fall ein im Bereich der Lindenbergsiedlung gefundenes Skelett einer seit 2014 vermissten, damals 50-jährigen Braunschweigerin zugeordnet werden konnte, hatte es im Fall des im Heidberg gefundenen Schädels zum Zeitpunkt der letzten Anfrage unserer Redaktion im Juni noch keine Erkenntnisse gegeben. Da auch im Fall der gefundenen Frau noch Untersuchungen zur Todesursache und den Todesumständen ausstanden, fragte regionalHeute.de nach, was daraus geworden ist.
Am 24. April hatten spielende Kinder in der Nähe des Kleingartenvereins im Heidberg einen skelettierten Schädel gefunden. Die Vermutung, dass dieser dort schon sehr lange gelegen haben könnte, hat sich bestätigt. Die Erkenntnisse, die ein Gutachten ergeben hat, sind allerdings überschaubar.
Verfahren wurde eingestellt
"Das eingeholte Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover hat ergeben, dass der Schädel am ehesten von einer männlichen Person stammt. An den Knochen waren keine (werkzeugtypischen) Verletzungen abgrenzbar", berichtet Conrad Hübscher von der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die Liegezeit werde im Gutachten mit mindestens 100 Jahren angegeben. Das Verfahren sei daher eingestellt worden.
Bereits am 10. April hatten Spaziergänger in der Lindenbergsiedlung auf einer kurz zuvor gerodeten Fläche mehrere Knochenteile gefunden. Nach weiteren Funden und diversen Untersuchungen, konnte das Skelett der seit 2014 vermissten Frau zugeordnet werden. Auch dieses Verfahren sei inzwischen eingestellt worden, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Defekte durch Tierfraß
"Im Fall der gefundenen 50-Jährigen haben die Ermittlungen zur Todesursache und den Todesumständen ergeben, dass die hochgradige Zerstörung des Schädels, ebenso wie die hellen Abbruchkanten an den Oberschenkel- und Schienbeinknochen mit den Rodungsarbeiten des Brachgeländes in Einklang zu bringen sind", erklärt Conrad Hübscher. Schartenartige ältere Defekte, die auf eine Gewalteinwirkung mittels Werkzeug zu Lebzeiten hätten schließen lassen, seien durch das Gutachten nicht festgestellt worden. Ältere Defekte an der rechten Schienbeinvorderkante seien mutmaßlich durch Tierfraß entstanden. "Hinweise auf ein Gewaltverbrechen waren somit nicht erkennbar", so Hübscher abschließend.
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