Krankenkassen: Neue Fallpauschalen erhöhen Kosten

Die Gesetzliche Krankenversicherung hatte im Jahr 2025 laut einer Studie Mehrausgaben von 360 Millionen Euro durch eine Neuregelung von Vergütungs-Fallpauschalen, welche die Kosten eigentlich senken sollte. Das zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), die der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe) vorab vorliegt.

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Krankenhaus (Archiv)
Krankenhaus (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Berlin. Die Gesetzliche Krankenversicherung hatte im Jahr 2025 laut einer Studie Mehrausgaben von 360 Millionen Euro durch eine Neuregelung von Vergütungs-Fallpauschalen, welche die Kosten eigentlich senken sollte.


Das zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), die der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe) vorab vorliegt. Neben der politisch angestrebten Verlagerung von Operationen aus dem Krankenhaus in ambulante Praxen löste die Neuregelung ungewollt auch einen starken Anstieg der Operationszahlen aus, wie die Studie ausweist. Dies betrifft etwa Operationen von Leistenbrüchen oder Gallenblasensteinen.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, drängt deshalb auf eine Korrektur der gesetzlichen Vergütungsvorgaben für solche Operationen. Die von der Ampelkoalition 2024 in Kraft gesetzte Neuregelung sei "zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht", sagte Reimann der FAZ. Es sei daher "höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die Regelungen nachbessert", forderte sie.

Vertragsärzte und Krankenhäuser erhalten durch diese Fallpauschalen (Hybrid-DRGS) seit 2024 gleich hohe Vergütungen für bestimmte Eingriffe. Die Vergütungen für Krankenhäuser fielen damit niedriger aus als zuvor, jene für Vertragsärzte stiegen aber stark. Ziel war es, dass mehr Behandlungen ambulant statt stationär erfolgen, was im Grundsatz günstiger ist. Die Fallzahlen stiegen aber in der Folge insgesamt um 17 Prozent, so die Wido-Studie. Reimann fordert, dass diese Fallpauschalen um 30 Prozent sinken, um solche Mengeneffekte und damit Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen zu verhindern.