Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat für das Magnifest am kommenden Wochenende – wie bereits in vergangenen Jahren – per Allgemeinverfügung ein Glasbehältnisverbot erlassen. Es gilt im Magniviertel von Freitag, 4. September, 18 Uhr durchgehend bis Sonntag, 6. September, 24 Uhr.
Während des Magnifestes ist es im Magniviertel, untersagt, außerhalb geschlossener Räume Flaschen und andere Behältnisse aus Glas mit sich zu führen und zu benutzen. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) werden mit Streifengängen in den genannten Bereichen kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird.
Glasbehälter werden eingezogen
Trotzdem mitgeführte Glasbehältnisse werden ihren Besitzern weggenommen, unabhängig von ihrem Inhalt. Betroffen sind daher alkoholische wie nichtalkoholische Getränke. Ausgenommen ist das Mitführen von Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten sowie Anwohnerinnen und Anwohner, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme für die häusliche Verwendung erworben haben. Getränkestände auf dem Fest und die Außengastronomie im Magniviertel nutzen, wie bei früheren Festen auch, Kunststoffbecher.
Bevor 2018 erstmals ein Glasflaschenverbot verfügt wurde, wurden leere Flaschen oft nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf den Boden gestellt, fallengelassen oder zerschlagen.
Die Stadt Braunschweig weist darüber hinaus auf das Verbot zum Führen von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen hin, welches seit Sommer 2025 gesetzlich in Paragraph 42 Waffengesetz geregelt ist.


