Mobilticket ohne Einschränkung - Linken-Antrag abgelehnt


Die Linke ist enttäuscht über die Ratsentscheidung gegen eine Aufhebung der Nutzungseinschränkung des Mobiltickets. Foto: T. Raedlein
Die Linke ist enttäuscht über die Ratsentscheidung gegen eine Aufhebung der Nutzungseinschränkung des Mobiltickets. Foto: T. Raedlein | Foto: T. Raedlein

Braunschweig. Arbeiten und dennoch kaum Geld zum Leben, für viele Menschen gehöre das zu ihrem Lebensalltag. Damit diese Menschen mit geringem Einkommen wenigstens den öffentlichen Nahverkehr nutzen können, wurde das Mobilticket eingeführt. "Doch was bringt diesen Menschen ein Mobilticket, wenn sie es erst ab 8:30 Uhr nutzen dürfen?", fragt die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion Gisela Ohnesorge. Die Linke kritisiert die Entscheidung des Rats zu einem Antrag der Fraktion in einer Pressemitteilung.


„Häufig müssen Geringverdiener weit vor 8:30 Uhr auf der Arbeit erscheinen. Sie können also das Angebot des Mobiltickets gar nicht nutzen und müssen den regulären, relativ hohen Fahrpreis zahlen. Diese Lebens-Realität scheint vielen Ausschussmitgliedern wohl unbekannt zu sein.“ Jedenfalls wurde der Antrag der Linksfraktion, Nutzungseinschränkungen des Mobiltickets aufzuheben, von einer Mehrheit aus SPD, CDU und AFD im Sozialausschuss abgelehnt. Die endgültige Entscheidung werde bei der nächsten Ratssitzung am 17. November gefällt.

Leistungsberechtigte nach SGB II und XII, Asylbewerbewerber sowie Geringverdieneverdiener können den Braunschweig Pass und somit für 15 Euro im Monat das Braunschweig-Mobil-Ticket erhalten. Die Nutzung ist aber deutlich eingeschränkt, da mit diesem Ticket erst ab 8:30 Uhr gefahren werden darf.

„Wie so häufig wird mal wieder das Kostenargument vorgeschoben“, kritisiert Ohnesorge weiter. „Die von der Verkehrs GmbH angeführten Kosten, die durch eine Ausweitung der Nutzungszeit entstünden, sind reine Schätzwerte. Erfahrungen aus anderen Kommunen machen deutlich, dass Nutzungseinschränkungen des Mobiltickets zu keiner Ergebnisverbesserung der Verkehrsbetriebe beitragen. Umgekehrt eine Aufhebung der Einschränkungen also keine übermäßige Belastung darstellen würde. Das erklärte Ziel des „Braunschweig Passes“, Leistungsberechtigte und Geringverdiener zu entlasten, damit diese am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, gerate mit diesen einschränkenden Bestimmungen in den Hintergrund", bringt Ohnesorge die Situation auf den Punkt.


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