Ohne Winterreifen kann es schnell teuer werden

von Robert Braumann


Schon die Winterreifen drauf? Foto: Robert Braumann
Schon die Winterreifen drauf? Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Wer bei glatter Fahrbahn ohne Winterreifen unterwegs ist, dem drohen Strafen. Bei einem Crash ist zudem nicht gesagt, ob die Versicherung zahlt.


regionalHeute.de sprach mit Wolfgang Klages, Pressesprecher, Polizei Braunschweig und der hat eine klare Meinung zu Winterreifen: "Es gibt zwar nur eine anlassbezogene Winterreifenplicht, dass heißt man braucht sie aus gesetzlicher Sicht nur, wenn es tatsächlich glatt ist. Wir raten aber jedem von Oktober bis Ostern die Winterreifen aufzuziehen. Ab sieben Grad werden sie sicherer und komfortabler für die Autofahrer. Man merkt keinen Unterschied, außer es wird rutschig, dann sorgen die Reifen für mehr Sicherheit." Dabei fallen die Verstöße der Autofahrer in der Regel erst auf, wenn es zu spät ist. Es gibt keine gesonderten Kontrolle der Polizei, denn die Pflicht gilt nur, wenn es tatsächlich glatt auf den Straßen ist. "Dann fallen die Personen, die Sommerreifen auf dem Wagen haben von ganz alleine auf. Nicht selten, weil sie in Unfälle verwickelt sind", so Klages.

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Schnell kann es glatt werden. Foto: Robert Braumann



Die Strafe liegt bei 60 Euro und einem Punkt in Flensburg, ist man bei glatter Straße ohne Winterreifen unterwegs. Baut man einen Unfall verdoppelt sich der Betrag auf 120 Euro. Viel entscheidender jedoch: Die Polizei nimmt es in den Unfallbericht auf, wenn ein Auto bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs war und an diesem Punkt kommen die Versicherungen ins Spiel.

Kein Schutz garantiert


Wer bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen unterwegs sei, riskiere nicht nur die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung komme zwar für den Schaden des Unfallopfers auf ─ auch wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Dies gelte jedoch nicht automatisch für Kaskoschäden. Bei grober Fahrlässigkeit (Nutzung von Sommerreifen im Winter) des Unfallteilnehmers könne die Versicherung Leistungen kürzen. Außerdem sollten Winterreifen nicht älter als sechs Jahre sein, weil sie dann verhärten und die Fahreigenschaften schlechter werden.“ Wolfgang Klages ist sich sicher, dass Winterreifen sowieso eine gute Anschaffung sind: "So halten die Reifensätze logischerweise länger, die Mehrkosten halten sich auf lange Sicht daher in Grenzen."


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