Rollstuhlampeln sind nicht gewünscht

Die Direkten Demokraten brachten den Vorschlag zu Ampeln mit Rollstuhlmenschen als Lichtzeichen ein. Hierzu gab die Verwaltung nun eine Stellungnahme ab.

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Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly)
Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly) | Foto: Pixabay; regionalHeute.de

Braunschweig. Nach den Liebesampeln, die gleichgeschlechtliche Paare zeigen, hatten die Direkten Demokraten vorgeschlagen, dass doch auch Menschen mit Rollstuhl entsprechende Lichtzeichen bekommen sollten. Dies sollte für mehr Toleranz werben. Außerdem schlug die Ratsgruppe weitere bauliche Maßnahmen vor, um Ampeln in Braunschweig behindertengerechter zu gestalten. Dazu gab die Verwaltung nun eine Stellungnahme ab.



Wie die Verwaltung mitteilt, strebe die städtische Verkehrsplanung eine ganzheitliche Verkehrsraumgestaltung an, die mit neuen Erkenntnissen und Entwicklungen kontinuierlich weiter optimiert wird - sie soll Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Deshalb binde sie bei ihren baulichen Maßnahmen grundsätzlich den Behindertenbeirat Braunschweig e. V. ein. So fand auch zur vorliegenden Thematik ein Austausch statt.

Absage für Rollstuhlampelmenschen


In dem Gespräch sei deutlich geworden, dass mobilitätseingeschränkte Personen, laut Anfrage der Ratsgruppe insbesondere der auf den Rollstuhl angewiesene Personenkreis, mit einer Rollstuhlfahrerampel keinen Mehrwert für seine Teilnahme im Straßenverkehr erkennen könne. Vielmehr seien für mobilitätseingeschränkte Personen bauliche Maßnahmen wichtig, die zur Barrierefreiheit beitragen. "Die angeregte Ausstattung einer Lichtsignalanlage (LSA) mit dem vorgeschlagenen Symbol tut dies nicht", so die Verwaltung.

Darüber hinaus sei deutlich geworden, dass mobilitätseingeschränkte Personen als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende angesehen und nicht durch gesonderte Symbolik hervorgehoben werden wollen. Gleichzeitig würden durch dieses Ampelzeichen auch innerhalb der mobilitätseingeschränkten Personengruppe manche, wie beispielsweise Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen schiebende Menschen, keine Berücksichtigung finden.

Vor diesem Hintergrund greife die Verwaltung den Vorschlag nicht auf. Sie werde auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt die vorhandenen Ressourcen allerdings weiter nutzen, um die baulichen Maßnahmen voranzutreiben.

Vorschlag: Leipziger Modell


In ihrer Anfrage hatte die Gruppe der Direkten Demokraten auch verschiedene Baumaßnahmen vorgeschlagen. Unter anderem das Leipziger Modell - ein Maßnahmenplan zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Straßenübergängen. Ein Vorschlag war auch die Einrichtung von diagonalen Kreuzungen, um Wege zu sparen.

Die Verwaltung dazu: Die für die Stadt Leipzig festgelegten Maßnahmen deckten sich bereits zum Teil mit dem Braunschweiger Standard. Die Verwaltung berücksichtige grundsätzlich die Koordinierung von Lichtsignalanlagen an Straßenquerungen, sowie die Querung des Straßenzugs in einer Grünphase. Dennoch würde es viele Einflussfaktoren geben, die dieses nicht überall ermöglichten (zum Beispiel: ÖPNV-Bevorrechtigung). Ältere Anlagen, bei denen dies nicht der Fall ist, würden nach Möglichkeit sukzessive optimiert und angepasst.

Grundlage für die Arbeit der Verwaltung sind die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Sie betrachte bei der Planung von Neu- und Umbauten jede LSA separat und wägt im Zuge dessen ab, ob eine Reduzierung der rechnerisch angesetzten Räumgeschwindigkeit für Zu-Fuß-Gehende notwendig ist.

Neben den genannten Maßnahmen berücksichtigte der Braunschweiger Standard bei der Neu- oder Umplanung von signalisierten Kreuzungen weitere Aspekte der Barrierefreiheit. Dazu zählten Taster für die Blindenleitakustik, taktile Leiteinrichtungen sowie die differenzierte Bordhöhe (für die Blinden und Sehbehinderten auf 3 Zentimeter, für die Rollstuhlfahrer 0 Zentimeter).

Eine Änderung der bisherigen Praxis sieht die Verwaltung nicht als erforderlich an.


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