Nach Liebesampeln: Kommen nun die Rollstuhlampelmenschen?

Eine entsprechende politische Anfrage an die Verwaltung gab es nun von der Gruppe Direkte Demokraten.

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Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly)
Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly) | Foto: Pixabay; regionalHeute.de

Braunschweig. Über die Notwendigkeit von den sogenannten "Liebesampeln" wurde viel diskutiert. Sie wurden bereits in Städten wie Braunschweig und Wolfenbüttel aufgestellt und sollen für mehr Toleranz werben. Doch ist das zu wenig? Regenbogen-Zebrastreifen waren ebenfalls im Gespräch, doch was ist mit anderen Menschengruppen? Die Gruppe Direkte Demokraten stellte nun beispielsweise eine Anfrage zu Rollstuhlampelmenschen an die Verwaltung.



Ein Rollstuhlfahrer habe sich bei der Ratsgruppe gemeldet und sich über mangelnde Solidarität mit Rollstuhlfahrern beschwert und angeregt, dass auch Ampeln mit "Rollstuhlampelmännchen" installiert werden sollen. So fragten die Direkten Demokraten nun bei der Verwaltung an, was von der Idee zu halten sei, eine Ampel in Braunschweig mit "Rollstuhlfahrerampelmenschen" auszustatten.

Andere Städte seien im Engagement für Rollstuhlfahrer schon weiter, so habe der Leipziger Stadtrat beispielsweise besondere Regelungen beim Neubau oder der Erneuerung von Lichtsignalanlagen (Ampeln) festgelegt.

Das Leipziger Modell


Nach dem Vorbild in Leipzig sollten zwei hintereinanderliegende Straßenüberquerungen, die durch eine Mittelinsel oder einen Fahrbahnteiler getrennt und mit einer Lichtsignalanlage gesichert sind, in einem Zug gequert werden können.

Die Schaltung von Lichtsignalanlagen sollte zudem dem Fußverkehr ein komfortables Queren der Fahrbahn innerhalb der Grünphase ermöglichen. Hiervon sollte nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, wenn dies zur Bevorrechtigung des ÖPNV oder zur Vermeidung von inakzeptabel langen Umlauf oder Wartezeiten erforderlich ist.

Für die Berechnung der Räumzeit - also der Zeit zum Überqueren der Straße - sollte nicht mehr vom Standardfall von 1,2 m/s ausgegangen werden, sondern die Räumgeschwindigkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen von 1,0 m/s soll als Regelfall für die Grundeinstellung herangezogen werden.

Auch sollten die Qualitätsstufen aus der verkehrstechnischen Untersuchung für die Verkehrsarten des Umweltverbundes zur Angebotsqualität (Level of Service) erhoben und transparent ausgewiesen werden, so wie für den motorisierten Individualverkehr.

Diagonale Überquerung


Als Pilotprojekt könnte eine besonders fußgängerfreundliche Ampelschaltung an einem ersten Standort für eine Diagonalquerung vorgeschlagen werden. Bei diesen Kreuzungen werden alle Fußgängerampeln gleichzeitig auf Grün geschaltet, so dass Fußgänger und natürlich auch Rollstuhlfahrer bei Grün nicht nur von einer Straßenseite auf die gegenüberliegende wechseln können, sondern die Kreuzung diagonal überqueren können. Bei normalen Ampeln müsste man dagegen für den gleichen Weg zwei Straßen überqueren und in der Regel noch an mindestens einer Fußgängerampel warten.

Zunächst wird der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 6. Februar über die Thematik beraten. Ob auch die anderen Teilnehmer und die Verwaltung eine solche Änderung für sinnvoll erachten, wird sich dann zeigen.

Neu: Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben


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