Schülerbeförderung – Gesetz wird geändert

von Robert Braumann




Braunschweig. Der Rat hat eine Änderung für die Schülerbeförderung in der Stadt Braunschweig beschlossen. In Zukunft können Schüler damit nicht nur zur Wohnung gebracht werden, sondern auch zu einer Betreuungseinrichtung im Stadtgebiet von Braunschweig. Der ursprüngliche Antrag der Grünen (BraunschweigHeute.de berichtete) bekam dabei keine Mehrheit, so werden die neuen Regelungen vorerst nur für ein Jahr gelten, dieser Änderungsantrag war von der SPD eingereicht worden.

Der angenommene Antrag enthält folgende Regelung: "Neben dem im Schulgesetz festgeschriebenen Anspruch auf Schülerbeförderung für den Weg von der Schule zur Wohnung soll mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 probeweise für ein Jahr als freiwillige Leistung die Beförderungspflicht für Kinder bis zum vierten Schuljahrgang auch zu einer Betreuungseinrichtung im Stadtgebiet Braunschweig bestehen." Ziel ist es den Eltern zu ermöglichen, neben dem eigenen Wohnort auch einen anderen ständigen Aufenthaltsort festzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kindern ihn regelmäßig an fünf Tagen in der Woche aufsuchen. Für einen solchen ständigen Aufenthaltsort sollen dieselben Regelungen und Entgelterstattungen gelten, wie für die elterliche Wohnung.


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