Sperrgebietsverordnung: Bordell in Gliesmarode endgültig abgewendet

Die neue Fassung der Sperrgebietsverordnung verbietet Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet und Bordellprostitution grundsätzlich außer in der Bruchstraße und in fünf Gewerbegebieten abseits von Wohnbebauung.

Der Protest in der Bevölkerung gegen das Bordell war groß. (Archivbild)
Der Protest in der Bevölkerung gegen das Bordell war groß. (Archivbild) | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Durch eine neue Sperrbezirksverordnung verhindert die Polizeidirektion Braunschweig die Ansiedlung eines Bordells an der Berliner Straße. Die bisherige Verordnung von 2005 sah lediglich das Verbot von Straßenprostitution in bestimmten Straßenzügen vor. Die neue Fassung verbietet Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet und Bordellprostitution grundsätzlich außer in der Bruchstraße und in fünf Gewerbegebieten abseits von Wohnbebauung. Die neue Sperrgebietsverordnung wurde am heutigen Freitag im Rathaus vorgestellt. Hierüber informiert die SPD in einer Pressemitteilung.


Christoph Bratmann, der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, zeigt sich erfreut: „Seit Bekanntwerden der Pläne für ein Bordell an der Berliner Straße haben wir als SPD-Fraktion an der Seite der Bürgerinnen und Bürger gegen eine Ansiedlung gekämpft. Ich freue mich außerordentlich, dass unser Protest erfolgreich war. Die Polizei ist ebenso wie wir der Ansicht, dass sich aus der örtlichen Nähe eines Bordells zu Wohngebieten, Schulen oder sozialen Einrichtungen unweigerlich Konfliktsituationen ergeben. Weiterhin sollten Kinder vor dem Rotlichtmilieu geschützt werden und ihr Schulweg nicht an einem Bordell entlangführen. Da eine bloße Veränderung des Bebauungsplans rechtlich anfechtbar wäre, war die Initiative unseres Ordnungsdezernenten Dr. Thorsten Kornblum genau richtig, eine Prüfung der Sperrbezirksverordnung durch die Polizei anzuregen. So haben wir einen Weg gefunden, die Bordellansiedlung durch ein eindeutiges Verbot, welches auf einer rechtlich sicheren Basis steht, abzuwenden“.

Unterstützung für Prostituierte geplant


Annette Schütze, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, begrüßt die Entscheidung auch vor einem sozialpolitischen Hintergrund: „Besonders in der Corona-Pandemie hat sich noch einmal gezeigt, unter welchen prekären Umständen Frauen leben müssen, die im Prostitutionsgewerbe tätig sind. Nicht nur aus sozialdemokratischer, sondern auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht kann man diese Strukturen nicht unterstützen. Häufig arbeiten die Frauen unter extremen Bedingungen und nicht freiwillig in diesem Gewerbe. Wir haben jetzt nicht nur einen Weg gefunden, das Bordell in Gliesmarode zu verhindern, sondern planen auch, ein Unterstützungssystem in Braunschweig aufzubauen.“

Konflikt seit 2020


Als 2020 an die Öffentlichkeit drang, dass in der ehemaligen Spielhalle Löwenplay an der Berliner Straße ein bordellartiger Betrieb einziehen sollte, war die Entrüstung groß und eine Bürgerinitiative formierte sich, um gegen die Pläne vorzugehen. Die SPD-Ratsfraktion veranstaltete daraufhin einen Bürgerdialog in der Brunsviga mit dem Ziel, gemeinsam mit den Braunschweigerinnen und Braunschweigern darüber zu diskutieren, wie die Kommunalpolitik gegen die Ansiedlung des Bordells vorgehen könnte. Als beste Möglichkeit erschien aus unserer Sicht eine Überprüfung der Sperrbezirksverordnung für das Braunschweiger Stadtgebiet: „Bis zuletzt haben wir große Hoffnungen in die von Ordnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum angestoßene Prüfung der Sperrbezirksverordnung gesetzt. Ich bin sehr froh, dass sich diese Hoffnungen nun bestätigt haben und die Ansiedlung des Bordellbetriebs in Gliesmarode auf diesem Wege unterbunden werden kann“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph Bratmann.

Hintergrund: Der Bund hat die Landesregierungen ermächtigt, für Teile von Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern die Prostitution zu verbieten (Art. 297 EGStGB). Die niedersächsische Landesregierung hat nach der Abschaffung der Bezirksregierungen diese Ermächtigung auf die Polizeidirektionen übertragen (§ 7 Subdelegationsverordnung). Daher kann nur die Polizeidirektion für Teile des Braunschweiger Stadtgebiets verbieten, der Prostitution nachzugehen.


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