Strafverfolgung im Netz: CDU-Abgeordneter überzeugt von NetzDG-Novelle

Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Carsten Müller plädiert dafür, dass "Erfolgreiche Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch wirksamer zu machen".

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller. | Foto: CDU

Berlin / Braunschweig. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur effektiven Verfolgung strafrechtlich relevanter Äußerungen im Netz soll weiterentwickelt werden. Am gestrigen Mittwoch gab es hierzu im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung. Der hiesige Bundestagsabgeordnete Carsten Müller (CDU) ist Obmann seiner Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und steht hinter der anvisierten Weiterentwicklung, wie er in einer Pressemitteilung erklärt.


„Die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss hat bestätigt: Die Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist geboten und verfolgt die richtigen Ansätze. Die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen teilt die Ziele des NetzDG", so der Bundestagsabgeordnete Carsten Müller.

Er erklärt weiter: "Die Novelle entwickelt die mittlerweile bewährten Verfahren des Gesetzes gezielt fort und präzisiert punktgenau. Wir werden damit die Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken weiter befördern, die Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte im Netz schützen und strafbare Inhalte noch konsequenter verfolgen. Die angestrebten Maßnahmen, wie das Gegenvorstellungsverfahren, die Stärkung des Transparenzgedankens bei Beschwerden und Transparenzberichten aber auch die Tätigkeit der Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung stärken die Akzeptanz. Die Verbreitung von strafrechtlich relevanten Inhalten wird noch wirksamer unterbunden. Die Novelle wird so dazu beitragen, die anfänglichen Befürchtungen der Gesetzesgegner weiter zu zerschlagen. Hass und Hetze haben auch in der digitalen Welt keinen Platz und werden auf Grundlage des weiterentwickelten Gesetzes noch konsequenter verfolgt.“


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