Tod durch Raser auf der Salzdahlumer Straße: Nebenklage plädiert auf Mord

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung gehen nicht von einer Tötungsabsicht aus. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

Am 20. August wurde hier ein unbeteiligter Autofahrer getötet. Archivbild
Am 20. August wurde hier ein unbeteiligter Autofahrer getötet. Archivbild | Foto: aktuell24/BM

Braunschweig. Nach einer wilden Verfolgungsfahrt über die Autobahn kam es im August letzten Jahres auf der Salzdahlumer Straße zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein BMW-Fahrer raste in zwei an der Ampel stehende Auto. Ein Mensch wurde dabei tödlich verletzt. Der Prozess gegen den 37-Jährigen Fahrer vor dem Braunschweiger Landgericht steht nun kurz vor der Entscheidung. Am heutigen Mittwoch erfolgten die Plädoyers. Das Urteil wird am Dienstag erwartet. Das teilt das Landgericht in einer Pressemitteilung mit.


Nach Beendigung der Beweisaufnahme hielten die Prozessbeteiligten am Mittwoch die Schlussplädoyers. Die Staatsanwaltschaft, die nicht von einem Tötungsvorsatz des Angeklagten ausgeht, habe die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und elf Monaten unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefordert.

Die Nebenklage fordert lebenslänglich


Die Nebenklage habe dagegen die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt und die Mordmerkmale zur Verdeckung einer Straftat und Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln bejaht.

Die Verteidigung habe wie die Staatsanwaltschaft einen Tötungsvorsatz verneint und wegen der Straßenverkehrsdelikte und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten beantragt.


mehr News aus Braunschweig