Tod nach Polizei-Gewahrsam: Videoaufnahmen führen zu neuen Erkenntnissen

Am Neujahrsmorgen brach ein Mann in Polizeigewahrsam zusammen. Kurz darauf war der 38-Jährige tot.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am Neujahrsmorgen brach ein 38-jähriger Mann während des Polizeigewahrsams zusammen, nachdem es in einem Club zu einem Zwischenfall gekommen war. Wenige Tage später starb der Braunschweiger im Krankenhaus. Nun gibt es neue Erkenntnisse darüber, was genau in der Silvesternacht passierte.



Bisher war man davon ausgegangen, dass der 38-Jährige den Streit in einem Braunschweiger Club anzettelte, Pfefferspray versprühte und sich anschließend den Polizeimaßnahmen widersetzte. Zeugen sollen ihn sogar als Täter benannt haben. Der Mann landete in Polizeigewahrsam, brach bei einer Blutuntersuchung plötzlich zusammen und musste reanimiert werden. Kurze Zeit später war er tot.

Eine Obduktion ergab, dass sich keine Hinweise auf relevante beziehungsweise Todes-ursächliche Gewalteinwirkungen ergeben hätten. Zur Ermittlung der Todesursache sollten weitere toxikologische und neuropathologische Untersuchungen erfolgen. Die seien auch nach wie vor nicht abgeschlossen, sagt Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Nachfrage von regionalHeute.de. Das Todesermittlungsverfahren laufe weiterhin.


Opfer statt Täter


Allerdings hätten die bisherigen Ermittlungen ergeben, dass der 38-Jährige aus Guinea nicht Täter, sondern selbst Opfer war. Er selbst habe das Pfefferspray nicht eingesetzt, wie anfangs vermutet wurde. Dementsprechend handelte es sich bei dem in Gewahrsam genommenen tatsächlich nicht um den eigentlichen „Störer“. Die Umstände des Pfeffersprayeinsatzes hätten jedoch erst nach der Ingewahrsamnahme und dem Tod des 38-Jährigen, insbesondere auch durch eine Videoaufnahme, geklärt werden können, so Wolters.

Die eigentlichen Täter habe man ausfindig machen können. Gegen die drei Männer würden Ermittlungen wegen Körperverletzung zum Nachteil des 38-Jährigen und dreier weiterer Geschädigter laufen. Der 38-Jährige wurde demnach also selber Opfer einer Pfeffersprayattacke. Die Ingewahrsamnahme des Afrikaners sei allerdings nicht wegen des Pfeffersprayeinsatzes erfolgt, sondern weil die Polizei angesichts des Zustands des Mannes - der augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden habe, sich unkooperativ und aufgebracht gezeigt habe - davon ausging, dass er möglicherweise Straftaten begehen werde.

Anhaltspunkte dafür, dass ein Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten oder Gewahrsamsmitarbeiter zum Tod des 38-Jährigen geführt haben, würde es nicht geben. Auch werde die Pfeffersprayattacke mit dem späteren Tod des 38-Jährigen nicht in Zusammenhang gesehen.


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