Verbesserte Wohngeld-Leistungen ab 2020


Symbolbild: pixabay
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Braunschweig. Ab dem 1. Januar 2020 gibt es mehr Wohngeld. Der Zuschuss wird Mietern oder Eigentümern von Wohnraum gezahlt. Der monatliche Wohngeldbetrag für einen Haushalt in Braunschweig beträgt im Durchschnitt zurzeit 180 Euro und soll ab Januar 2020 um zirka 30 Prozent ansteigen. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


Einen Wohngeldantrag zu stellen ist dann sinnvoll, wenn zum Beispiel das monatliche Nettoeinkommen einer alleinstehenden Person unter 1.060 Euro liegt. Für einen Drei-Personen-Haushalt erhöht sich die Nettoeinkommensgrenze auf 1.760 Euro und für 5 Personen auf 2.615 Euro. Dabei wird Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Für Schwerbehinderte, Pflegebedürftige und Alleinerziehende werden zudem Freibeträge gewährt.

Wohngeld kann im Gegensatz zum Sozialhilferecht auch gezahlt werden, wenn noch erhebliche Sparguthaben vorhanden sind. Bei einer Einzelperson beträgt die Vermögensgrenze 60.000 Euro.

Wohngeldempfänger haben die Möglichkeit weitere Leistungen zu erhalten. Sie können für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Diese umfassen 150 Euro pro Jahr für Schulmittel, die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten oder Schulausflüge, kostenloses Mittagessen in Kindergärten oder Schulen und Übernahme der Kosten für Lernförderung und Schülerbeförderung.

Günstigeres Ticket für den ÖPNV


Weiterhin erhalten Wohngeldempfänger mit ihrem Bescheid automatisch den Braunschweig Pass übersandt, der zum Beispiel zum Kauf des kostengünstigen BS-Mobil-Tickets bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (zurzeit 15 Euro) berechtigt oder vergünstigten Eintritt in Schwimmbäder, Museen oder Theater ermöglicht.

Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar werden die Miet- und Einkommensgrenzen an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Die ca. 2.000 Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten automatisch ohne Antrag ab 1. Januar 2020 das erhöhte Wohngeld. Die Bescheide werden Anfang Januar 2020 versandt.

Von den neuen Regelungen profitieren aber nicht nur Haushalte, die zurzeit Wohngeld erhalten. Durch die neuen Einkommens- und Mietgrenzen werden auch viele Haushalte, die bisher keinen Wohngeldanspruch hatten, zukünftig Wohngeld beziehen können. Dafür ist es erforderlich, bis spätestens 31. Januar 2020 einen Antrag zu stellen, um kein Wohngeld zu verschenken.

Wohngeld auch für ALG-II-Bezieher?


Auch für Arbeitslosengeld-II-Bezieher besteht die Möglichkeit, dass sie durch das höhere Wohngeld ab Januar 2020 und den seit Juli 2019 verbesserten Kinderzuschlag keine Leistungen des Jobcenters mehr benötigen.

Die Wohngeldstelle des Fachbereichs Soziales und Gesundheit, Naumburgstraße 25, berät in allen Wohngeldangelegenheiten und hält die erforderlichen Antragsunterlagen bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle stehen montags von 15 bis 18 Uhr, mittwochs und freitags von 9 bis 12.30 Uhr persönlich zur Beratung und Antragsannahme zur Verfügung.

Die Abteilung Bürgerangelegenheiten, Friedrich-Seele-Str. 7, die Bürgerberatungsstelle im Rathaus (Platz der Deutschen Einheit 1) und die Bezirksgeschäftsstellen halten die Formulare ebenfalls bereit und nehmen die Anträge entgegen.

Die Formulare stehen auch auf der Internetseite der Stadt Braunschweig (www.braunschweig.de/wohngeld) zum Download zur Verfügung.

Es ist nicht erforderlich, den ausgefüllten Antrag persönlich abzugeben. Die Anträge können auch per Post geschickt werden. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, wenn die Bearbeitung wegen der vielen Anträge einige Zeit benötigen kann.


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