Verwaltung sieht keine Notwendigkeit für Schul-Security

von Marian Hackert


Laut Dezernentin Dr. Andrea Hanke seien keine Fälle bekannt, die eine Schul-Security rechtfertigen würden. Symbolfoto: Alexander Panknin
Laut Dezernentin Dr. Andrea Hanke seien keine Fälle bekannt, die eine Schul-Security rechtfertigen würden. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Die AfD-Fraktion nahm einen Fall schwerer körperlicher Gewalt in einer Schule im nordrhein-westfälischen Lünen zum Anlass, sich in der jüngsten Ratssitzung über die Gewaltlage an Braunschweiger Schulen zu informieren. Laut Dezernentin Dr. Andrea Hanke seien keine Fälle bekannt, die eine Schul-Security rechtfertigen würden.


Wie Dr. Andrea Hanke, Dezernentin des Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernats, im Namen der Verwaltung mitteilte, können derzeit zu den gemeldeten Fällen schwerer körperlicher Gewalt gegen Lehrkräfte in Braunschweig in 2017 und welche Hilfe diesen zuteil wurde von Seiten der Verwaltung keine Zahlen genannt werden. Die Anfrage wurde an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, zur Beantwortung weitergeleitet. Eine Antwort stehe noch aus, sodass die Verwaltung die Antworten zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen nachreichen werde.

Derzeit würden zwei kommunale Schulsozialarbeiter in Teilzeit (eine Vollzeitstelle) im Grundschulbereich beschäftigt. An den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen werden von der Stadt aktuell 1,5 Vollzeitstellen für die kommunale Schulsozialarbeit vorgehalten. Darüber hinaus werden vom Land im laufenden Schuljahr 36 sozialpädagogische Fachkräfte an 30 allgemein- und berufsbildenden Schulen beschäftigt. Außerdem sind noch vier Schulsozialarbeiter in Teilzeit (zwei Vollzeitstellen) eines freien Trägers an Grundschulen tätig.

Verantwortung liegt beim Land


Die Frage zu den vorgehaltenen Schulpsychologinnen und -psychologen an Braunschweiger Schulen sei laut Dr. Andrea Hanke auch an die Niedersächsische Landesschulbehörde zur Beantwortung weitergeleitet worden. Dies gelte ebenfalls für die Frage, ob es gegebenenfalls einer Schul-Security bedarf. Der Einsatz einer Schul-Security wäre eine Unterstützungsleistung für die Lehrkräfte, die die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler haben und den Schulfrieden aufrechterhalten müssen. Hierbei handele es sich um eine innere Schulangelegenheit, die dem Land zuzurechnen sei. Auch diese Antworten würden nachgereicht. Der Verwaltung seien jedoch keine Fälle bekannt, die den Einsatz einer Schul-Security rechtfertigen würden, so Dr. Hanke.

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