Zittern beim E-Sport: Bundestagsabgeordneter zur Stärkung des Ehrenamtes

2021 soll das Ehrenamtsgesetz erneut novelliert werden und Erleichterungen für Vereine und gemeinnützige Institutionen bringen. Handlunbsgedarf sieht der Braunschweiger Abgeordnete Carsten Müller beim E-Sport.

Carsten Müller (CDU), Braunschweiger Bundestagsabgeordneter.
Carsten Müller (CDU), Braunschweiger Bundestagsabgeordneter. | Foto: CDU

Braunschweig / Berlin. Zum gestrigen Beschluss des Positionspapiers "Ehrenamtsgesetz 2021" der Bundestagsfraktion von CDU und CSU äußerte sich am gestrigen Donnerstag der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller in einer Pressemitteilung. Er stehe hinter der verstärkten Förderung des Ehrenamtes, sieht aber Handlungsbedarf beim E-Sport, dem kompetitiven Wettkampf in Computerspielen. Hier erklärt Müller, dass seine Fraktion Rechtssicherheit schaffen wolle, um eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit der betreffenden Vereine zu verhindern.


„Die stärkere Förderung des Ehrenamtes ist wichtig. Ehrenamtlich Tätige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Diesen Zusammenhalt müssen wir gerade jetzt noch stärker fördern", meint der Bundestagsabgeordnete. Daher habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach den zwei letzten beiden größeren Reformen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und Ehrenamts jetzt wichtige Punkte für ein Ehrenamtsgesetz 2021 beschlossen. "Wir setzen und dafür ein, den Übungsleiterfreibetrags von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr anzuheben und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro zu erhöhen. Mit dem Positionspapier setzen wir aus für die Erhöhung der Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro ein, um strukturelle Erleichterungen der Vereine zu ermöglichen", so Müller weiter.

Weniger Bürokratie


Zur Entlastung von Bürokratie werden seine Fraktion sich für die Anhebung des Betrags, bis zu dem ein vereinfachter Spendennachweis möglich ist, von derzeit 200 Euro auf 300 Euro einsetzen. Zudem sollen Spenden vereinfacht durch den Überweisungsbeleg oder den Kontoauszug nachgewiesen werden können, wenn der Verein begünstigt ist. Kleine Vereine sollen darüber hinaus bei der Mittelverwendung entlastet werden. Gemeinnützige Körperschaften seien zu einer zeitnahen Mittelverwendung innerhalb von zwei Jahren verpflichtet. Diesen Zeitraum wolle man für kleine Vereine auf fünf Jahre verlängern.

Handlungsbedarf beim E-Sport


Handlungsbedarf bestehe laut Müller im Bereich des E-Sports: "Um für diese Vereine die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu beseitigen, werden wir eine rechtliche Klarstellung der Behandlung von E-Sports herbeiführen. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass Sachspenden an gemeinnützige Vereine nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden. Dabei spielen insbesondere Rücksendungen im Online-Handel eine wesentliche Rolle, die aus steuerlichen Gründen gegenwärtig vernichtet werden."

Das Ehrenamtsgesetz soll noch 2021 beschlossen werden. "Das Ehrenamt ist eine Herzensangelegenheit. Dafür setzen wir uns ein", so Müller abschließend. Das komplette Positionspapier kann hier eingesehen werden.


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