Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu Schwarzverkäufen in Osnabrück

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22. Juni das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um die sogenannten Schwarzverkäufe von Kaminöfen und -einsätzen bestätigt.

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Bundesgerichtshof (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Osnabrück. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22. Juni das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um die sogenannten Schwarzverkäufe von Kaminöfen und -einsätzen bestätigt. Das teilte das Landgericht Osnabrück am Dienstag mit. Das Landgericht hatte am 21. Mai 2025 nach einem mehr als 27 Tage dauernden Prozess zwei Angeklagte wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen schuldig gesprochen.


Der 87 Jahre alte Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde; zudem verhängte das Gericht eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 2.000 Euro. Den 61 Jahre alten Angeklagten verurteilte es zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Gegen zwei weitere Angeklagte wurde das Verfahren eingestellt, teils gegen Zahlung einer Geldauflage. Nach den Feststellungen der Kammer hatten die beiden verurteilten Geschäftsführer innerhalb von 36 Monaten mindestens 252 Kaminöfen und -einsätze schwarz veräußert. Dadurch entstand dem Unternehmen ein Schaden von rund 410.000 Euro.

Die Erlöse teilten die Angeklagten unter sich auf. Der Bundesgerichtshof sah bei der Nachprüfung keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten und verwarf die Revisionen.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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