Bundestag beschleunigt Disziplinarverfahren gegen Extremisten

Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren angenommen.

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Reichstagskuppel bei Sonnenaufgang (Archiv)
Reichstagskuppel bei Sonnenaufgang (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren angenommen. Für eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem öffentlichen Dienst stimmten die Fraktionen der Ampelregierung.


Die Fraktionen von Union und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Entscheidung. "Wir sind eine starke Demokratie, die sich gegen ihre Feinde zu wehren weiß. Das zeigt unsere heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform des Disziplinarrechts", so Faeser.

Künftig könnten Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. "Jeder Extremismusfall im öffentlichen Dienst muss deutliche Konsequenzen haben - gerade auch zum Schutz des Ansehens der ganz überwältigen Mehrheit der Beschäftigten, die tagtäglich für unsere Demokratie eintreten." Bisher dauerten Disziplinarverfahren viel zu lang, kritisierte die Innenministerin. "Deshalb sorgen wir mit den Gesetzesänderungen dafür, dass die Behörden künftig selbst per Disziplinarverfügung handeln können und sich nicht wie bisher per Disziplinarklage an das Verwaltungsgericht wenden müssen."

Selbstverständlich bleibe der Rechtsschutz der Betroffenen dabei gewährleistet. "Außerdem sorgen wir dafür, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt", so Faeser. Die Unionsfraktion kritisierte das Gesetz und sprach von einem "Generalverdacht". Sie fürchtet, dass Bundesbeamte künftig der Entscheidung der Dienstbehörde ausgesetzt wären und sich nur durch eine Klage im Dienstverhältnis halten könnten.

Die Linksfraktion erkannte einen Handlungsbedarf an, kritisierte jedoch die Formulierung im Gesetz. "Hier wird pauschal von Verfassungstreue gesprochen, aber unserer Meinung nach geht es ganz konkret um die Verletzung des Auftrages zum Schutz der Menschenwürde, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit", erklärte Linkenpolitikerin Martina Renner. "Und es fehlen unserer Meinung nach auch notwendige Impulse zur Professionalisierung und Beschleunigung des Verfahrens."


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