Carsten Müller fordert Anhebung des Steuerfreibetrags für Betriebsveranstaltungen

Das von der Corona-Krise besonders betroffene Gast-, Unterhaltungs- und Veranstaltungsgewerbe soll so unterstützt werden.

Carsten Müller (CDU), Mitglied des Bundestages.
Carsten Müller (CDU), Mitglied des Bundestages. | Foto: CDU

Berlin. Im Zuge der Diskussionen um weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Coronapandemie fordert der Wirtschaftspolitiker und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller eine zeitlich befristete Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Betriebsveranstaltungen. Das teilt das Büro des Abgeordneten in einer Pressemitteilung mit.


"Die Anhebung des Steuerfreibetrags für Betriebsveranstaltungen ist eine wirksame Maßnahme, um das von der Coronakrise besonders betroffene Gast-, Unterhaltungs- und Veranstaltungsgewerbe mittels zielgerichteter Anreizung zu unterstützen. Der Steueranreiz kommt unmittelbar vielen von der Krise besonders betroffenen Klein- und Soloselbständigen zu Gute. Der Freibetrag sollte daher in den Steuerjahren 2020 und 2021 auf 250 Euro und in 2022 auf 200 Euro je teilnehmenden Arbeitnehmer angehoben werden. Diese spürbare aber zeitlich befristete Anhebung von derzeit 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer kann ein weiterer Baustein zur Bewältigung der Krisenfolgen sein.

Diese Anhebung wird sich nach den Wochen und Monaten der gesellschaftlichen Kontaktbeschränkungen darüber hinaus positiv auf das gesellschaftliche Miteinander der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und das Betriebsklima in den Unternehmen auswirken. Neben der wirtschaftlichen Wirkung der Maßnahme ist diese soziale Komponente hoch einzuschätzen und sehr willkommen."


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