Corona in der Schule: Nicht alle Schüler müssen in Quarantäne

Heute wurde auf der Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, dass bei einem Coronafall in einer Klasse, nicht alle in Quarantäne müssen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Auf der heutigen Gesundheitsministerkonferenz haben sich die Minister und Senatoren für Gesundheit der Länder über die Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas beraten und einen Beschluss gefasst. Demnach sollen Quarantäneanordnungen möglichst auf einen geringen Personenkreis beschränkt werden. Heißt: Gibt es einen Infektionsfall in einer Schulklasse, soll grundsätzlich nicht mehr der gesamte Klassenverband eine Quarantäneanordnung erhalten.


Weiter heißt es in dem Beschluss, dass Quarantäneanordnungen mit Augenmaß in Abhängigkeit von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes mit Frischluftzufuhr sowie eines Testkonzepts und Regelungen zum Tragen medizinischer Schutzmasken erlassen werden sollen. Dabei gilt, dass geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome grundsätzlich von Quarantäneanordnungen ausgenommen sein sollen. Die zuständige Gesundheitsbehörde werde die jeweils erforderlichen Maßnahmen treffen.

Weiter gilt, dass, sofern asymptomatische enge Kontaktpersonen einer Quarantäneanordnung unterliegen, diese frühestens nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines negativen Antigentests aufgehoben werden könnten. Die zuständige Gesundheitsbehörde soll dann im Einzelfall abweichende Entscheidungen treffen können.

Bei Schülern der Klasse, die nicht als enge Kontaktpersonen eingestuft worden sind, sollen für eine gewisse Zeit intensivierte Testungen im Rahmen der etablierten Testkonzepte durchgeführt werden. Neben dem Schulbetrieb habe die Sicherstellung des Regelbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen oberste Priorität. Auch hier werde es bei einem Infektionsfall Quarantäne nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Die Möglichkeit einer Freitestung nach frühestens fünf Tagen gilt auch für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen.

Einheitliche Regelungen


Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärte am Abend zum Beschluss: „Vom heutigen Beschluss geht das klare Zeichen aus, dass wir bundesweit einen möglichst einheitlichen Rahmen für die Anordnung von Quarantäne bei Schülerinnen und Schülern und in den Kindertagesstätten brauchen. Angesichts des hohen Schutzniveaus an unseren Schulen soll das Instrument der Quarantäne-Anordnung für Kontaktpersonen ohne Symptome möglichst gezielt eingesetzt werden.

Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht mehr ganze Klassen eine Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten, wenn ein Corona-Fall ermittelt wird, sondern beispielsweise nur noch die direkten Sitznachbarinnen und -Nachbarn der infizierten Person. Zudem sollen Schülerinnen und Schüler mit Kontakt zu infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern nach fünf Tagen einen Test machen können, um dann bei einem negativen Ergebnis und ohne Symptome wieder in die Schule gehen zu können. Die Gesundheitsämter werden dabei auch in Zukunft einen Ermessensspielraum haben, aber es ist ganz wichtig, dass Kinder und ihre Eltern hier nun mit Blick auf den Herbst und Winter mehr Klarheit und ein Stück weit Planungssicherheit haben.“


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