Corona-Parties rechtlich erlaubt - Doch sie sind eine Zeitbombe

Die Niedersächsische Staatskanzlei klärt über die rechtliche Lage bei Feierlichkeiten in Privaträumlichkeiten auf - Und appelliert, diese Freiheiten nicht auszunutzen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Jonas Walter

Region. Eine direkte Untersagung von privaten Feiern mit Angehörigen von mehr als zwei Haushalten ist auf Basis der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus nicht möglich. Dies stellte eine Sprecherin der Niedersächsischen Staatskanzlei im Gespräch mit regionalHeute.de klar. Die geltende Verordnung beinhalte bewusst viele weit gefasste Aussagen. "Der dringende Appell liegt darin, es auch im privaten Bereich nicht zu übertreiben. Wir haben ja jetzt in Göttingen gesehen, wohin das führen kann", so die Sprecherin.


Als weiteres Beispiel führt die Sprecherin den Fall eines Restaurants in der Niedersächsischen Stadt Leer an. Dort hatten viele Menschen mutmaßlich großzügig gegen die Hygieneregeln verstoßen: "Es wäre schön, wenn man Hygiene und Abstand auch ohne Verbote im privaten Bereich richtig einhält. Erst recht, wenn alte Leute dabei sind. In dem Restaurant in Leer war eine 80-jährige Frau, die jetzt im Krankenhaus liegt. Sowas kann einfach verhindert werden."

Die erste Klausel der Corona-Verordnung besagt: "Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den
Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren", dabei fehle laut der Sprecherin sogar der eigentlich wichtige Punkt, dass der Kreis dieser Gruppen gleichbleibend bleiben sollte. "In eine Gaststätte darf man mit einem weiteren Hausstand. Dann kann man natürlich heute mit der einen befreundeten Familie in die Gaststätte gehen und morgen mit einer anderen, das ist aber auch nicht im Sinne des Erfinders. Wir appellieren einfach an die Verantwortung der Leute, vernünftig mit diesen Maßgaben umzugehen."

Wann die Verordnung Erwähnung finden kann


Demnach können im privaten Raum auch vier, fünf oder sechs verschiedene Hausstände zusammentreffen, sollten sich aber der Risiken bewusst sein - Wenn Alkohol fließt und hemmungslos gefeiert wird, sei der enge persönliche Kontakt quasi vorprogrammiert. Zur falschen Uhrzeit natürlich inklusive Polizeibesuches wegen Lärmbelästigung und entsprechender Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Dass die Polizei in diesem Zusammenhang dann auch auf die geltenden Corona-Verordnungen hinweist und um Beachtung bittet, ist eigentlich klar. Wenn die Feier auf Privatgrund stattgefunden hat, könne die Verordnung nach Ansicht der Staatskanzlei als Rechtsgrundlage für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz jedoch nicht herangezogen werden.

Ein kurzer Weg zum neuen Lockdown


Aktuelle Beispiele zeigen zwar, was bei einer groben Missachtung des sogenannten "Kontaktverbotes" passieren kann, jedoch sorgen die Infektionszahlen auf niedrigem Niveau für eine trügerische Sicherheit, die im Fall der Fälle letztendlich zu einem erneuten kommunalen Lockdown führen könnte - wegen einer Party, die über die Stränge geschlagen ist.

Abschließend appelliert die Staatskanzlei, die Lockerungen und Freizügigkeiten, mit denen die Verordnungen ganz bewusst versehen sei, verantwortungsvoll zu nutzen. Besonders seinen älteren Mitmenschen gegenüber.


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