Corona-Triage im Krankenhaus: Gesetz soll "zügig" kommen

Die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilten, dass der Gesetzgeber die Verfassung verletzt hat.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage zu treffen. Die Karlsruher Richter entschieden dabei, dass der Gesetzgeber die Verfassung verletzt hat, weil er es bisher unterlassen hat, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Jetzt will die Bundesregierung "zügig" einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag über den Kurznachrichtendienst Twitter ankündigte. "Das erste Ziel muss sein, dass es erst gar nicht zu einer Triage kommt", schreibt er.



Die Grünen wollen unterdessen nach der Entscheidung aus Karlsruhe rasche Beratungen im Bundestag unter Einbeziehung von Union und Linkspartei führen. Im Parlament werde nun eine "sorgfältige und zügige Prüfung und Erörterung" nötig sein, wie die Entscheidung der Karlsruher Richter umgesetzt werden könne, sagte Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Es sei nun am Gesetzgeber, hier Vorkehrungen zu treffen. "Wir werden gemeinsam mit SPD und FDP beraten, wie dieser Auftrag des Verfassungsgerichts eine Umsetzung finden kann und mit den anderen demokratischen Fraktionen dazu ins Gespräch kommen." Die Union hatte zuvor bereits darauf gedrängt, das Karlsruher Urteil schnell umzusetzen.


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