Das kann teuer werden: Wenn das Haustier Schaden anrichtet

Der Halter haftet im Ernstfall mit seinem gesamten Privatvermögen. In vielen Fällen kann eine Versicherung schützen. Doch es gibt Ausnahmen.

Absicherung gehört zur verantwortungsvollen Tierhaltung dazu.
Absicherung gehört zur verantwortungsvollen Tierhaltung dazu. | Foto: TASSO e.V.

Region. Der Hund ist gut erzogen, er hört aufs Wort, ist nicht aggressiv, zieht sich bei Auseinandersetzungen mit Artgenossen zurück, läuft nur dort ohne Leine, wo es sicher ist und ist ein verlässlicher Partner in allen Situationen. Das klingt nach einem perfekten Hund und dennoch wissen wir nicht, in welche Situation wir eines Tages mit unserem Hund geraten, in der dann doch einmal etwas schiefläuft. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sei daher ein Muss und ein wichtiger Bestandteil der verantwortungsvollen Tierhaltung, rät die Tierschutzorganisation Tasso e.V. in einer Pressemitteilung. Allerdings werde so eine Versicherung nicht für alle Tierarten angeboten.



Wenn der eben beschriebene perfekte Hund an der falschen Stelle vor Schreck einmal einen Schritt auf die Straße macht, einen Radfahrer zu Fall bringt und dadurch möglicherweise völlig unverschuldet einen Unfall mit schweren Folgen auslöst, ist das für alle Beteiligten ein Schock. Für den Tierhalter oder die Tierhalterin ist es im schlimmsten Fall auch noch eine finanzielle Katastrophe. Denn wer ein Tier hält, haftet immer für Schäden, die dieses Tier verursacht. Sogar dann, wenn diese Person nicht einmal dabei war und auch dann, wenn sie es nicht hätte verhindern können.

Keine Ausnahme von der Empfehlung


Die für Tasso tätige Rechtanwältin Ann-Kathrin Fries macht daher keine Ausnahme bei ihrer Empfehlung: „Egal, ob Sie einen großen Hund haben oder nur einen ganz kleinen, ob er alt ist oder noch ganz jung, egal, ob Sie in der Stadt oder auf dem Land leben, mit einem Tier kann immer etwas passieren und ich habe es schon erlebt, dass für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und andere Schadensersatzansprüche in Folge eines Unfalls enorme Beträge zusammenkommen." Nicht nur der Geschädigte selbst habe Ansprüche gegen den Tierhalter oder die Tierhalterin, bei Angestellten könnten auch deren Krankenkasse und der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch haben, bei Selbstständigen könnte ein entgangener Gewinn zu ersetzen sein, usw.

"Unter Umständen könnten auch jahrelange Zahlungen in Form von Schadensersatzrenten entstehen. Beträge, die also kaum jemand so einfach leisten kann. Im besten Fall sollte daher die Versicherung schon vor dem Einzug des neuen Tieres abgeschlossen werden“, rät die Anwältin. Kommt es einmal zum Notfall, sollte dann eine Versicherung einspringen, die nicht nur die entstandenen, sondern auch die zukünftigen Kosten oder Spätfolgen übernimmt, die sich aus der Verletzung durch das Tier ergeben können. Ohne eine Versicherung müssten Tierhalter mit ihrem gesamten privaten Vermögen haften.

Für Hunde- und Pferdehalter werden eigene Haftpflichtversicherungen angeboten, mit denen sie sich absichern können. Wichtig sei, dass eine ausreichend hohe Deckungssumme vereinbart wird, um nicht am falschen Ende zu sparen. „Viele Menschen haben bereits erkannt, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist. Je nach Bundesland, in dem der Hund gehalten wird, ist eine solche Versicherung ohnehin Pflicht“, erläutert Fries. In Niedersachsen ist dies der Fall.

Risiko für Katzenhalter


Da es in der Regel nur für Hunde und Pferde spezielle Versicherungsangebote gibt, komme es vor, dass Katzenhalter sich nicht immer bewusst sind, dass auch für ihre Samtpfote eine gesetzliche Schadensersatzpflicht gilt. Oftmals unterschätzten Menschen auch, wie schnell von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden kann. Ein Beispiel dafür ist ein Fall aus dem Jahre 2014, mit dem sich im Jahr 2022 der Bundesgerichtshof (BGH) zu beschäftigen hatte, bei dem ein Katzenbiss in die linke Hand letztlich zu sechs Operationen, einem fünfwöchigen Krankenhausaufenthalt und einer anschließenden monatelangen täglichen ambulanten Therapie führte. Neben dem Schadensersatz musste auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. VI ZR 1321/20).


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